Kommunalwahl 2020 hier: Bildung eines Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2019/036 wird die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020 beantraget. Der Ausschuss übernimmt gemäß dem Kommunalwahlgesetz wesentliche Aufgaben, darunter die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen sein.
Die Zusammensetzung des Wahlausschusses erfolgt durch die Wahl von Beisitzern und deren Stellvertretern durch die Vertretung. Der Wahlleiter leitet das Gremium. Die Anzahl der Beisitzer kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben 4, 6, 8 oder 10 betragen. Die Besetzung kann neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger umfassen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Die Verteilung der Sitze orientiert sich an den Vorgaben des Kommunalrechts.
Es bestehen rechtliche Ausschlusskriterien für die Mitgliedschaft: Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder der Landrätin können nicht Teil des Wahlausschusses sein. Zudem dürfen gewählte Mitglieder des Ausschusses nicht gleichzeitig als Mitglieder in einem Wahlvorstand tätig sein. Die Verwaltung hat nach Abschluss des Auftrages Bericht zu erstatten. Für die Bildung des Ausschusses sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 06.06.2019kein Ergebnis hinterlegt