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Beschlussvorlage

Kommunalwahl 2020 hier: Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter

2019/174 13.06.2019 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/174 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2020 in Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, welches für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 15.000 und 30.000 eine Gesamtzahl von 38 Vertretern vorsieht, wovon 19 in Wahlbezirken zu wählen sind.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zwei Alternativen. Die erste Alternative sieht vor, die bisherige Regelung beizubehalten, wonach die Zahl der Vertreter auf 32 Personen, davon 16 in Wahlbezirken, festgelegt bleibt. Die zweite Alternative ermöglicht eine weitere Verringerung der Vertretungszahl durch eine entsprechende Satzung. Gemäß den Übergangsregelungen des Kommunalwahlgesetzes ist eine Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Personen möglich, wobei die Zahl von 20 Vertretern nicht unterschritten werden darf.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung auf 28 oder 30 Vertreter möglich wäre, hält jedoch die aktuelle Größe von 32 Vertretern angesichts der zu beratenden Inhalte für angemessen. Als Kostenfaktor werden etwa 18.000 Euro pro Ratsmitglied für eine Legislaturperiode angegeben, zuzüglich individueller Verdienstausfälle und Fahrtkosten. Der Entwurf einer Satzung zur Verringerung der Vertretungszahl liegt der Vorlage bei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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