Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/162, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Anwendung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere auf den Paragrafen 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerin schriftlich erfolgen. Darüber hinaus ist es Ratsmitgliedern gestattet, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen auf, unter denen Anfragen zurückgewiesen werden können. Dies ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht eingehalten wurden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 06.06.2019kein Ergebnis hinterlegt