Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke (§ 4 Absatz 1 KWahlG)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 3. Dezember 2019 wurde die Beschlussvorlage 2019/407 zur Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Sprockhövel für die Kommunalwahl 2020 behandelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, das Stadtgebiet in 16 Wahlbezirke einzuteilen. Diese Struktur basiert auf einem vorangegangenen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019, der die Anzahl der Vertreter auf 32 Personen, verteilt auf 16 Wahlbezirke, festlegte.
Die Grundlage für die Einteilung bildet das Kommunalwahlgesetz, welches vorschreibt, dass die räumlichen Zusammenhänge gewahrt bleiben müssen und die Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke nicht mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweichen darf. Bei der Berechnung der maßgeblichen Einwohnerzahlen wurden verschiedene Datensätze herangezogen, darunter aktuelle Fortschreibungen sowie Daten des IT NRW. Dabei wurden sowohl Berechnungen unter Berücksichtigung der Rechtsunsicherheit bezüglich der Staatsangehörigkeit (Einbeziehung von Nicht-EU-Bürgern) als auch Berechnungen nach dem aktuellen Rechtsstand durchgeführt. In allen betrachteten Szenarien lagen die Einwohnerzahlen der bestehenden Bezirke innerhalb der vorgegebenen Ober- und Untergrenzen.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, dass neu erschlossene oder gewidmete Straßen nach der Festlegung der Wahlbezirke entsprechend ihrer geografischen Lage den jeweiligen Bezirken zuzuordnen sind. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Organisation.
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Beratungsfolge
- 03.12.2019kein Ergebnis hinterlegt