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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers für den WahlausschussZur Vorlage · 2019/404 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlausschusses am 3. Dezember 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/404 des Sachgebiets Organisation vor. Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers für den Wahlausschuss.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person zur Schriftführerin vor. Mit der Durchführung dieser Bestellung sind laut den Angaben in der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten für die Umsetzung des Beschlusses zu verzeichnen. Die Vorlage dient der personellen Besetzung der Protokollführung innerhalb des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 03.12.2019 · Wahlausschuss
- 2Verpflichtung der Beisitzer*innen des Wahlausschusses durch die Vorsitzende (§ 6 Absatz 3 KWahlO)Zur Vorlage · 2019/406 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Sprockhövel wird die Verpflichtung der Beisitzer durch die Vorsitzende behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/406 regelt den Vorgang gemäß der Kommunalwahlohrenordnung.
Nach den Bestimmungen des § 6 Absatz 3 der Kommunalwahlohrenordnung obliegt der Vorsitzenden des Wahlausschusses die Aufgabe, die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verschwiegenheit bezieht sich insbesondere auf alle Tatsachen, die im Rahmen der amtlichen Tätigkeit bekannt werden, wobei das Wahlgeheimnis explizit umfasst ist. Die Vorlage sieht vor, dass die Beisitzer durch die Vorsitzende der Sitzung förmlich verpflichtet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Grundlage ist zudem die Feststellung, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht an Entscheidungen gehindert sind, sofern sich diese auf die eigene Wahl oder Bewerbung beziehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Kosten für die Stadt. Federführend für diesen Vorgang ist das Sachgebiet Organisation.
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Beratungsfolge
- 03.12.2019 · Wahlausschuss
- 3Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke (§ 4 Absatz 1 KWahlG)Zur Vorlage · 2019/407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 3. Dezember 2019 wurde die Beschlussvorlage 2019/407 zur Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Sprockhövel für die Kommunalwahl 2020 behandelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, das Stadtgebiet in 16 Wahlbezirke einzuteilen. Diese Struktur basiert auf einem vorangegangenen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019, der die Anzahl der Vertreter auf 32 Personen, verteilt auf 16 Wahlbezirke, festlegte.
Die Grundlage für die Einteilung bildet das Kommunalwahlgesetz, welches vorschreibt, dass die räumlichen Zusammenhänge gewahrt bleiben müssen und die Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke nicht mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweichen darf. Bei der Berechnung der maßgeblichen Einwohnerzahlen wurden verschiedene Datensätze herangezogen, darunter aktuelle Fortschreibungen sowie Daten des IT NRW. Dabei wurden sowohl Berechnungen unter Berücksichtigung der Rechtsunsicherheit bezüglich der Staatsangehörigkeit (Einbeziehung von Nicht-EU-Bürgern) als auch Berechnungen nach dem aktuellen Rechtsstand durchgeführt. In allen betrachteten Szenarien lagen die Einwohnerzahlen der bestehenden Bezirke innerhalb der vorgegebenen Ober- und Untergrenzen.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, dass neu erschlossene oder gewidmete Straßen nach der Festlegung der Wahlbezirke entsprechend ihrer geografischen Lage den jeweiligen Bezirken zuzuordnen sind. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Organisation.
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Beratungsfolge
- 03.12.2019 · Wahlausschuss