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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Abschluss der städtebaulichen Verträge

2020/144 07.05.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/144 befasst sich mit dem Abschluss der städtebaulichen Verträge im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Der Rat der Stadt Sprockhövel soll beauftragt werden, die Verwaltung anzuweisen, die vorgesehenen Verträge mit dem Vorhabenträger auf Basis der in der Vorlage dargestellten Regelungen abzuschließen.

Die Grundlage für das Vorhaben wurde bereits im Jahr 1995 durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans geschaffen. Eine vorangegangene Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung aus dem Jahr 2019 liegt vor. Durch die Veräußerung großer bebaubarer Flächen im Plangebiet an einen Investor hat sich die Situation dahingehend verändert, dass Verhandlungen mit einem Vorhabenträger nunmehr möglich sind.

Da die bisher beteiligten Eigentümer nicht alle Flächen im Plangebiet veräußert haben, ist die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen auf den verbleibenden Grundstücksflächen erforderlich, um die Realisierung des Bebauungsplans zu gewährleisten. Die entsprechende Konzeption hierzu wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet. An den Zielsetzungen und Vertragsregelungen, die bereits in einer früheren Vorlage thematisiert wurden, sind keine Änderungen vorgesehen. Der zuständige Ausschuss hat zudem empfohlen, im Rahmen der Verträge auch eine Regelung zum Verbot von Schottergärten vorzunehmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 07.05.2020
    kein Ergebnis hinterlegt