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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Situation "Corona-Pandemie" - Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 2020/158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 wurde die Vorlage 2020/158 zur Beratung vorgelegt. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie.
Die vorliegende Beschlussvorlage, die dem Fachbereich Inneres zugeordnet ist, sieht vor, dass der Rat den vorgelegten Bericht zur Kenntnis nimmt. Ein inhaltlicher Detailgrad der Erläuterungen war zum Zeitpunkt der Drucklegung der Sitzungsunterlagen noch nicht abschließend dokumentiert, sodass eine Nachreichung vorgesehen war. Über die finanziellen Auswirkungen der beschriebenen Situation wurden in der Vorlage keine spezifischen Kosten für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen ausgewiesen. Der Vorgang dient der Information des Rats über den aktuellen Sachstand der pandemiebedingten Lage in der Stadt Sprockhölet.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 2Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW hier: Beschluss unter TOP 9 der Sitzung des Rates vom 27.02.2020 zur Neubesetzung des Ausschusses für Soziales, Integration und DemografieZur Vorlage · 2020/150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 wird über die Aufhebung eines zuvor gefassten Ratsbeschlusses beraten. Gegenstand der Vorlage 2020/150 ist die Beanstandung eines Beschlusses aus der Ratssitzung vom 27. Februar 2020, welcher die Neubesetzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie zum Thema hatte.
In der ursprünglichen Sitzung im Februar wurde die Wahl eines sachkundigen Bürgers als ordentliches Mitglied sowie einer sachkundigen Bürgerin als stellvertretendes Mitglied für den Sozialausschuss einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13. März 2020 beanstandet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den beanstandeten Beschluss zur Neubesetzung des Ausschusses offiziell aufzuheben. Um künftige Hindernisse bei der Beschlussfassung von Neubesetzungsanträgen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, künftig dem entsprechenden Formular eine Übersicht über die alte und die neue Besetzung beizufügen. Die zuständige Fachabteilung ist für die Vorlage verantwortlich.
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- 07.05.2020 · Rat
- 3Quartalsbericht I. Quartal 2020Zur Vorlage · 2020/147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/147 dient der Information des Rates über den Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2020. Der Bürgermeister hat diesen Bericht zur Beratung in der öffentlichen Sitzung des Rates am 30. Mai 2020 vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Beschlussvorschlag, dass der Rat den Bericht über das erste Quartal 2020 zur Kenntnis nimmt. Weitere detaillierte Erläuterungen oder spezifische Sachverhalte zum Inhalt des Berichts werden in der Vorlage selbst nicht aufgeführt, sondern auf die entsprechenden Anlagen verwiesen.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der rein administrativen Information über den aktuellen Sachstand der Kämmerei im genannten Zeitraum.
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- 07.05.2020 · Rat
- 4Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 7. Mai 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/140 zur Unterrichtung über die haushaltswirtschaftliche Situation vor. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Rat die Ausführungen des Bürgermeisters bezüglich der aktuellen finanziellen Lage der Kommune zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage dient der Information des Gremiums über den Stand der Haushaltswirtschaft. Ein konkreter Beschluss über Maßnahmen oder Budgetänderungen ist in diesem Dokument nicht vorgesehen, sondern lediglich die formale Kenntnisnahme der dargelegten Sachverhalte. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen werden in diesem spezifischen Dokument keine konkreten Beträge ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung des Bürgermeisters an den Rat.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 5Zustimmung zu einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2020/145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel wird im Rahmen der Sitzung am 7. Mai 2020 über die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 86.572,50 Euro beraten. Die Vorlage betrifft die Abrechnung der Nebenkosten für städtische Gebäude, einschließlich des Freibades, über die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).
Aus der Abrechnung für das Jahr 2019 geht hervor, dass die Gesamtkosten für Reinigung, Hausmeisterleistungen und umlagefähige Nebenkosten 2.704.127,15 Euro betrugen. Während für einige Mietobjekte Nebenkostenerstattungen in Höhe von 28.333,98 Euro verzeichnet wurden, entstanden bei anderen Objekten Nachzahlungen in Höhe von 176.572,49 Euro. Da die bestehenden Haushaltsansätze nicht ausreichen, um diese Nachzahlungen zu decken, wird die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel beantragt.
Die Deckung der erforderlichen 86.572,50 Euro erfolgt durch die bereits erwähnten Mehreinnahmen aus Nebenkostenerstattungen in Höhe von 28.333,98 Euro sowie durch Minderaufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von 58.238,52 Euro. Die entsprechenden Buchungsstellen im Haushalt 2020 werden durch diese Mittel ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 6Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2020/094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 wurde die Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO NRW behandelt. Die Vorlage regelt die Übertragung von Haushaltsmitteln für Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Vorjahr in das laufende Haushaltsjahr 2020.
Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass Ermächtigungen grundsätzlich mit Ende des Haushaltsjahres entfallen, jedoch in begründeten Ausnahmefällen durch den Kämmerer oder den Bürgermeister in das Folgejahr übertragen werden können. Diese Übertragungen sind an die Bedingung geknüpft, dass sie zügig und vorrangig abzuwickeln sind.
Die vorliegenden Übertragungen führen zu einer Veränderung der Planpositionen im Finanzplan für das Jahr 2020. Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden erhöhen sich von 71.250,00 Euro auf 104.452,25 Euro. Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen steigt der Wert von 3.613.200,00 Euro auf 4.139.917,28 Euro. Zudem erhöhen sich die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen von 610.530,00 Euro auf 670.963,19 Euro. In der Folge verändert sich der Saldo aus Investitionstätigkeit von -1.791.780,00 Euro auf -2.412.132,72 Euro. Durch die Übertragung investiver Auszahlungen in Höhe von 620.352,72 Euro ergibt sich für das Jahr 2020 ein erhöhter Bedarf an Kreditaufnahme.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 7Statusbericht zur finanziellen Situation und Leitlinien für die Haushaltsjahre 2021 ff, gemeinschaftlicher Antrag Fraktionen CDU und Bündnis 90 Die GrünenZur Vorlage · 2020/156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/156 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90 Die Grünen zu einem Statusbericht der finanziellen Situation sowie zu den Leitlinien für die Haushaltsjahre ab 2021. Der Rat wird gebeten, den Bericht und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme auf bestehende Berichte zur haushaltswirtschaftlichen Situation und stellt fest, dass bis zum Stichtag keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Bezüglich der Auswirkungen der Corona-Krise führt die Verwaltung den Erlass von Kindergarten-, Ganztagsschul- und Musikschulgebühren für April 2020 sowie zusätzliche Aufwendungen für Hygieneartikel und die technische Ausstattung für Home-Office-Arbeitsplätze auf. Zudem ist ein Rückgang der Gewerbesteuererträge um 192.000 Euro zu verzeichnen. Weitere Einnahmeverluste bei der Umsatz- und Einkommensteuer sind aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung nicht auszuschließen.
Hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird erläutert, dass pandemiebedingte Finanzschäden bilanziell isoliert und über 50 Jahre abgeschrieben werden können. Die Sicherstellung der Liquidität soll durch zusätzliche Kredite erfolgen. Für die Stadt Sprockhövel wird erwartet, dass die Zuweisungen aus dem Stärkungspaktfonds des Landes die Ergebnissituation nicht wesentlich beeinflussen werden. Sollten pandemiebedingte Auswirkungen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro eintreffen, ist ab 202
ab 2025 mit einem zusätzlichen Abschreibungsaufwand von 200.000 Euro zu rechnen, der durch die Haushalte oder die Ausgleichsrücklage kompensiert werden kann.
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- 07.05.2020 · Rat
- 8Quartalsbericht der ZGSZur Vorlage · 2020/161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/161 befasst sich mit dem Quartalsbericht der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS) für das erste Quartal des Jahres 2020. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Regelung gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese verpflichtet die Betriebsleitung dazu, den Bürgermeister sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu informieren. Da die für den 27. April 2020 geplante Sitzung des Betriebsausschusses aufgrund der damaligen Situation nicht stattfindet, wird der Bericht direkt dem Rat zur Kenntnis gegeben. Der Bürgermeister wurde bereits vor der Vorlage über den Bericht informiert. Federführend für die Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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- 07.05.2020 · Rat
- 9Personalkosten- und Planstellencontrolling a) Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 b) Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020Zur Vorlage · 2020/157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/157 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme von zwei Berichten, die die Entwicklung der Personalaufwendungen und Planstellen für die Zeiträume vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie vom 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2020 umfassen.
Für das Kalenderjahr 2019 wird im Bericht eine Unterschreitung des Gesamtansatzes im Bereich des Personalaufwandes ausgewiesen. Dieser umfasst sowohl die Kosten für aktive Beschäftigte als auch für Versorgungsempfänger inklusive der Rückstellungen. Als Ursache für dieses Ergebnis werden unbesetzte oder teilweise unbesetzte Planstellen angeführt.
Hinsichtlich des ersten Quartals des Jahres 2020 wird eine vorsichtige Prognose für den weiteren Jahresverlauf abgegeben. Ungeachtet der vorangegangenen Entwicklung wird jedoch davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 ausreichend sein wird. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 7. Mai 2020 gebeten, die vorgelegten Berichte zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Erlass von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 aufgrund der Corona PandemieZur Vorlage · 2020/149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/149 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist der Erlass von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 infolge der COVID-19-Pandemie.
Hintergrund der Vorlage sind aufsichtliche Weisungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2020, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorschrieben. Da durch diese Maßnahmen die Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie in Schulen und Offenen Ganztagsschulen entfielen, sieht die Stadt Sprockhövel einen Verzicht auf die Erhebung der vollen Monatsbeiträge für April 2020 vor.
Die finanzielle Belastung der Stadt ergibt sich aus einer Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, wonach die Einnahmeausfälle für April zur Hälfte zwischen den Kommunen und dem Land getragen werden. Die Kosten für Essenszuschüsse und den Kita-Bus werden nicht anteilig durch das Land erstattet. Nach Gegenrechnung der 50-prozentigen Entlastung durch das Land beläuft sich der vorläufige Minderbetrag für die Stadt auf 59.174,38 Euro. Dieser Betrag umfasst die Sollabsetzung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschulen sowie Kosten für den Mittagstisch, Verpflegung und den Kita-Bus. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits von sämtlichen Fraktionen des Rates unterzeichnet.
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- 07.05.2020 · Rat
- 10 aErlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für den Monat Mai 2020 aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2020/165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 wurde die Beschlussvorlage 2020/165 zur Aussetzung der Elternbeiträge im Kita- und Schulbereich für den Monat Mai 2020 vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene Weisung vom 13. März 2020, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorsah.
Der Rat beschloss, auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 für verschiedene Angebote zu verzichten. Dies umfasst die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS), die „Schule von 8 – 1“ sowie die Betreuungsform „13 Plus“. Ebenfalls umfasst der Verzicht die Kosten für den Mittagstisch, den Snack und das Frühstück in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Natur-Kita Schee.
Die Maßnahme folgt auf eine bereits für April 2020 getroffene Entscheidung. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel belaufen sich auf eine geschätzte Mindereinnahme von 76.550 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus einer Gesamteinnahmeausfallsumme von rund 146.600 Euro, wobei die Hälfte der Ausfälle durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. Die Erstattung durch das Land bezieht sich dabei nicht auf die Beiträge für den Mittagstisch und den Kita-Bus.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 11Wahl einer/eines Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 2020/148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/148 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Wahl einer Vertretung für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung des Ruhrverbandes vom 16. März 2020, wonach die Amtszeit der bisherigen Delegierten mit der Konstituierung der neuen Verbandsversammlung am 18. Dezember 2020 endet. Die Amtszeit der neu zu wählenden Person ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre festgesetzt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Ratsmitglieds als Delegierte oder Delegierten vor. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahl sind im Ruhrverbandsgesetz sowie in der Satzung des Ruhrverbandes geregelt. Eine Person kommt nur dann für das Amt infrage, wenn sie selbst Mitglied des Ruhrverbandes ist, bei einem Mitglied beruflich tätig ist, vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitglieds angehört. Zudem ist eine Vertretung durch Personen ausgeschlossen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied des Verbandes stehen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der parlamentarischen Vertretung der Stadt Sprockhövel in der anstehenden Verbandsversammlung.
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- 07.05.2020 · Rat
- 12Grünabfallsammlung hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2020/154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 14. April 2020 einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Abgabe von Grünabfall vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, dass die Stadt in allen Stadteilen an mehreren Tagen im Mai 2020 Abgabemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger anbietet oder alternativ eine feste Stelle in Sprockhövel schafft, an der Grünschnitt von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr abgegeben werden kann. Hintergrund des Antrags ist die Absage eines geplanten Sammeltermins am 25. April 2020.
Die Verwaltung führt aus, dass der Termin aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen abgesagt wurde, um das Ansteckungsrisiko für die Bevölkerung und die Beschäftigten des Bauhofes zu minimieren. Ein ordnungsgemäßer Ablauf unter Einhaltung der Abstandsregeln sei an den Sammelstellen aufgrund von Platzmangel nicht gewährleistet gewesen. Die Verwaltung weist die Vorwürfe der Antragsteller, sie würde sich durch den Verweis auf Umladeanlagen in Gevelsberg und Witten der Verantwortung entziehen, zurück.
Aktuell erarbeitet die zuständige Fachabteilung ein Sicherheitskonzept, um die Durchführung der planmäßigen Grünabfallsammlungen unter Einhaltung der geltenden Schutzverordnungen zu ermöglichen. Eine Entscheidung über die Ausgestaltung der Termine und Orte obliegt im Rahmen der Organisationshoheit dem Bürgermeister. Sollte der Antrag beschlossen werden, kündigte die Verwaltung an, den Beschluss anzufechten.
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- 07.05.2020 · Rat
- 13Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Sprockhövel für die Erschließungsanlage Gedulderweg im Bereich von Haus-Nr. 70 bis zum städtischen KindergartenZur Vorlage · 2020/146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, eine Abweichungssatzung zur bestehenden Erschließungsbeitragssatzung (EBS) zu erlassen. Gegenstand der Vorlage 2020/146 ist die Erschließungsanlage Gedulderweg im Bereich zwischen der Hausnummer 70 und dem städtischen Kindergarten.
Der Ausbau dieses Straßenabschnitts ist für das Jahr 2020 geplant. Gemäß der geltenden Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gilt eine Straße als endgültig hergestellt, wenn sie über eine feste Fahrbahndecke sowie beidseitige Gehwege mit Abgrenzung zur Fahrbahn verfügt. Im Bereich des Gedulderweges liegt jedoch eine Erschließungsanlage gemäß Baugesetzbuch vor, die das Merkmal der endgültigen Herstellung derzeit nicht erfüllt.
Auf Grundlage einer Bürgerinformationsveranstaltung vom September 2018 soll der Ausbau als Mischverkehrsfläche realisiert werden. Die Planung sieht eine niveaugleiche Gestaltung mit Pflasterkissen und einer Geschwindigkeitsbegrenzung vor, verzichtet jedoch auf die Errichtung eines gesonderten Gehwegs. Durch die vorgeschlagene Abweichungssatzung soll das Merkmal der beidseitigen Gehwege für den genannten Abschnitt rechtlich ausgeklammert werden. Dies ermöglicht es, den Straßenabschnitt als erstmals endgültig hergestellt zu deklarieren und die entsprechenden Erschließungsbeiträge abzurechnen.
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- 07.05.2020 · Rat
- 14Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Abschluss der städtebaulichen VerträgeZur Vorlage · 2020/144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/144 befasst sich mit dem Abschluss der städtebaulichen Verträge im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Der Rat der Stadt Sprockhövel soll beauftragt werden, die Verwaltung anzuweisen, die vorgesehenen Verträge mit dem Vorhabenträger auf Basis der in der Vorlage dargestellten Regelungen abzuschließen.
Die Grundlage für das Vorhaben wurde bereits im Jahr 1995 durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans geschaffen. Eine vorangegangene Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung aus dem Jahr 2019 liegt vor. Durch die Veräußerung großer bebaubarer Flächen im Plangebiet an einen Investor hat sich die Situation dahingehend verändert, dass Verhandlungen mit einem Vorhabenträger nunmehr möglich sind.
Da die bisher beteiligten Eigentümer nicht alle Flächen im Plangebiet veräußert haben, ist die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen auf den verbleibenden Grundstücksflächen erforderlich, um die Realisierung des Bebauungsplans zu gewährleisten. Die entsprechende Konzeption hierzu wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet. An den Zielsetzungen und Vertragsregelungen, die bereits in einer früheren Vorlage thematisiert wurden, sind keine Änderungen vorgesehen. Der zuständige Ausschuss hat zudem empfohlen, im Rahmen der Verträge auch eine Regelung zum Verbot von Schottergärten vorzunehmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 07.05.2020 · Rat
- 15Kommunales Investitionsprogramm hier: Antrag der FDP-FraktionZur Vorlage · 2020/151 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/151 befasst sich mit dem Thema eines kommunalen Investitionsprogramms. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der zur Beratung im Rat vorgesehen ist.
Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt und dient als Grundlage für die anstehende Sitzung am 7. Mai 2020. In der vorliegenden Dokumentation sind die konkreten Details des Antrags sowie der spezifische Beschlussvorschlag in den Anlagen aufgeführt. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird die Möglichkeit von jährlichen Folgekosten sowie die Notwendigkeit von Zuschüssen als wahrscheinlich eingestuft, wobei konkrete Beträge für Personalkosten oder Sachkosten in diesem Dokument nicht beziffert sind.
Für den weiteren Prozess ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder dem Ausschuss nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Entscheidung über die Umsetzung des von der Fraktion eingebrachten Programms.
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- 07.05.2020 · Rat
- 16Änderung der Vergabeordnung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/155 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/155 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der FDP vom 7. April 2020 im Rahmen eines Investitionsprogramms. Ziel der Anpassung ist es, die Unterstützung örtlicher und regionaler Betriebe zu fördern.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehenden Wertgrenzen innerhalb der Vergabeordnung an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen. Im Rahmen dieser Neuregelung wird zudem eine Definition für Ausbaugewerke festgelegt. Demnach werden Arbeiten zum inneren Ausbau eines Gebäudes, wie etwa Innenputz, Estrich, Malerarbeiten oder Oberboden, als Ausbaugewerke bis zu einem Nettowert von 50.000 Euro klassifiziert. Gewerke wie Fenster, Außenfassaden oder Dacharbeiten werden hingegen den erweiterten Rohbaugewerken mit einer Grenze von 100.000 Euro zugeordnet.
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Die Neuregelung ist mit Wirkung zum 15. Mai 2020 vorgesehen und soll nach dem 31. Dezember 2021 wieder außer Kraft gesetzt werden.
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- 07.05.2020 · Rat
- 17Prüfung Videoaufzeichnung von Rat- und AusschüssenZur Vorlage · 2020/162 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/162 befasst sich mit der Prüfung einer Videoaufzeichnung von Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Das Sachgebiet Digitalisierung/IT ist für die Vorlage federführend verantwortlich.
Gegenstand der Beratung in der 17. öffentlichen Sitzung am 05. Mai 2020 ist die Untersuchung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Implementierung einer solchen Aufzeichnung. Die Details zu den konkreten Inhalten und den technischen Spezifikationen der Umsetzung sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist ebenfalls in den Anlagen enthalten.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf mögliche Personalkosten oder Sachkosten, enthält die Vorlage zum Zeitpunkt der Erstellung keine spezifischen Bezifferungen.
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- 07.05.2020 · Rat
- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Standort der Interimslösung KiTa HaßlinghausenZur Vorlage · 2020/163 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/163 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist der Standort für die Interimslösung der KiTa Haßlinghausen.
Nach Angaben in der Vorlage war eine Erörterung sowie eine Beschlussfassung zu diesem Thema in der Ratssitzung am 19. März 2020 vorgesehen. Diese Sitzung konnte jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Da die Angelegenheit als eilbedürftig eingestuft wurde, erfolgte die Entscheidung stattdessen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung am 18. März 2020.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die getroffene Dringlichkeitsentscheidung nachträglich genehmigt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist die Verwaltung in der Vorlage auf die bereits vorhandenen Unterlagen, die für die ursprünglich geplante Sitzung am 19. März 2020 erstellt worden waren. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 07.05.2020 · Rat
- 19Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/142 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/142 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 5. Mai 2020. Der vorliegende Text enthält als Grundlage für die Beratung den Vorschlag, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzustellen, dass keine Mitteilungen vorliegen.
Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch von Sachkosten, ausgewiesen sind. Es sind keine weiteren Details zu inhaltlichen Sachverhalten oder spezifischen Berichten enthalten, da die Vorlage lediglich den formalen Rahmen für die Bekanntgabe von Verwaltungsmitteilungen im Rat festlegt.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 20Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/143 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/143 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung.
Nach den geltenden Regelungen sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden, wobei die Beantwortung in der Sitzung mündlich erfolgt, sofern keine schriftliche Auskunft verlangt wird. Darüber hinaus besteht das Recht, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen. Diese Anfragen dürfen nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020 · Rat
- 21Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/160 dient der Behandlung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel während der 21. öffentlichen Sitzung am 7. Mai 2020. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Die Vorlage erläutert die geltenden Regelungen für die Durchführung der Fragestunde. Demnach ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die zeitliche Platzierung innerhalb der Tagesordnung selbst bestimmen kann.
Einwohner der Stadt sind berechtigt, nach dem Aufruf des Tagesordnungspunkts mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Anzahl der Fragen ist pro Fragesteller auf zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage begrenzt. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird durch den Bürgermeister festgelegt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister, wobei bei Bedarf auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden kann. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 07.05.2020 · Rat