Wahl einer/eines Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/148 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Wahl einer Vertretung für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung des Ruhrverbandes vom 16. März 2020, wonach die Amtszeit der bisherigen Delegierten mit der Konstituierung der neuen Verbandsversammlung am 18. Dezember 2020 endet. Die Amtszeit der neu zu wählenden Person ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre festgesetzt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Ratsmitglieds als Delegierte oder Delegierten vor. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahl sind im Ruhrverbandsgesetz sowie in der Satzung des Ruhrverbandes geregelt. Eine Person kommt nur dann für das Amt infrage, wenn sie selbst Mitglied des Ruhrverbandes ist, bei einem Mitglied beruflich tätig ist, vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitglieds angehört. Zudem ist eine Vertretung durch Personen ausgeschlossen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied des Verbandes stehen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der parlamentarischen Vertretung der Stadt Sprockhövel in der anstehenden Verbandsversammlung.
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Beratungsfolge
- 07.05.2020kein Ergebnis hinterlegt