Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Erlass von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 aufgrund der Corona Pandemie
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/149 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist der Erlass von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 infolge der COVID-19-Pandemie.
Hintergrund der Vorlage sind aufsichtliche Weisungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. März 2020, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorschrieben. Da durch diese Maßnahmen die Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie in Schulen und Offenen Ganztagsschulen entfielen, sieht die Stadt Sprockhövel einen Verzicht auf die Erhebung der vollen Monatsbeiträge für April 2020 vor.
Die finanzielle Belastung der Stadt ergibt sich aus einer Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, wonach die Einnahmeausfälle für April zur Hälfte zwischen den Kommunen und dem Land getragen werden. Die Kosten für Essenszuschüsse und den Kita-Bus werden nicht anteilig durch das Land erstattet. Nach Gegenrechnung der 50-prozentigen Entlastung durch das Land beläuft sich der vorläufige Minderbetrag für die Stadt auf 59.174,38 Euro. Dieser Betrag umfasst die Sollabsetzung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschulen sowie Kosten für den Mittagstisch, Verpflegung und den Kita-Bus. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits von sämtlichen Fraktionen des Rates unterzeichnet.
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