Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/155 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der FDP vom 7. April 2020 im Rahmen eines Investitionsprogramms. Ziel der Anpassung ist es, die Unterstützung örtlicher und regionaler Betriebe zu fördern.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehenden Wertgrenzen innerhalb der Vergabeordnung an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen. Im Rahmen dieser Neuregelung wird zudem eine Definition für Ausbaugewerke festgelegt. Demnach werden Arbeiten zum inneren Ausbau eines Gebäudes, wie etwa Innenputz, Estrich, Malerarbeiten oder Oberboden, als Ausbaugewerke bis zu einem Nettowert von 50.000 Euro klassifiziert. Gewerke wie Fenster, Außenfassaden oder Dacharbeiten werden hingegen den erweiterten Rohbaugewerken mit einer Grenze von 100.000 Euro zugeordnet.
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Die Neuregelung ist mit Wirkung zum 15. Mai 2020 vorgesehen und soll nach dem 31. Dezember 2021 wieder außer Kraft gesetzt werden.
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- 07.05.2020kein Ergebnis hinterlegt