Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Standort der Interimslösung KiTa Haßlinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/163 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist der Standort für die Interimslösung der KiTa Haßlinghausen.
Nach Angaben in der Vorlage war eine Erörterung sowie eine Beschlussfassung zu diesem Thema in der Ratssitzung am 19. März 2020 vorgesehen. Diese Sitzung konnte jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Da die Angelegenheit als eilbedürftig eingestuft wurde, erfolgte die Entscheidung stattdessen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung am 18. März 2020.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die getroffene Dringlichkeitsentscheidung nachträglich genehmigt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist die Verwaltung in der Vorlage auf die bereits vorhandenen Unterlagen, die für die ursprünglich geplante Sitzung am 19. März 2020 erstellt worden waren. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 130 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 07.05.2020kein Ergebnis hinterlegt