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Beschlussvorlage

Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

2020/143 07.05.2020 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/143 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung.

Nach den geltenden Regelungen sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden, wobei die Beantwortung in der Sitzung mündlich erfolgt, sofern keine schriftliche Auskunft verlangt wird. Darüber hinaus besteht das Recht, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen. Diese Anfragen dürfen nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.

Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 07.05.2020
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