Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für den Monat Mai 2020 aufgrund der Corona-Pandemie
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 wurde die Beschlussvorlage 2020/165 zur Aussetzung der Elternbeiträge im Kita- und Schulbereich für den Monat Mai 2020 vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene Weisung vom 13. März 2020, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorsah.
Der Rat beschloss, auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 für verschiedene Angebote zu verzichten. Dies umfasst die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS), die „Schule von 8 – 1“ sowie die Betreuungsform „13 Plus“. Ebenfalls umfasst der Verzicht die Kosten für den Mittagstisch, den Snack und das Frühstück in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Natur-Kita Schee.
Die Maßnahme folgt auf eine bereits für April 2020 getroffene Entscheidung. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel belaufen sich auf eine geschätzte Mindereinnahme von 76.550 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus einer Gesamteinnahmeausfallsumme von rund 146.600 Euro, wobei die Hälfte der Ausfälle durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. Die Erstattung durch das Land bezieht sich dabei nicht auf die Beiträge für den Mittagstisch und den Kita-Bus.
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