Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Sprockhövel für die Erschließungsanlage Gedulderweg im Bereich von Haus-Nr. 70 bis zum städtischen Kindergarten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, eine Abweichungssatzung zur bestehenden Erschließungsbeitragssatzung (EBS) zu erlassen. Gegenstand der Vorlage 2020/146 ist die Erschließungsanlage Gedulderweg im Bereich zwischen der Hausnummer 70 und dem städtischen Kindergarten.
Der Ausbau dieses Straßenabschnitts ist für das Jahr 2020 geplant. Gemäß der geltenden Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gilt eine Straße als endgültig hergestellt, wenn sie über eine feste Fahrbahndecke sowie beidseitige Gehwege mit Abgrenzung zur Fahrbahn verfügt. Im Bereich des Gedulderweges liegt jedoch eine Erschließungsanlage gemäß Baugesetzbuch vor, die das Merkmal der endgültigen Herstellung derzeit nicht erfüllt.
Auf Grundlage einer Bürgerinformationsveranstaltung vom September 2018 soll der Ausbau als Mischverkehrsfläche realisiert werden. Die Planung sieht eine niveaugleiche Gestaltung mit Pflasterkissen und einer Geschwindigkeitsbegrenzung vor, verzichtet jedoch auf die Errichtung eines gesonderten Gehwegs. Durch die vorgeschlagene Abweichungssatzung soll das Merkmal der beidseitigen Gehwege für den genannten Abschnitt rechtlich ausgeklammert werden. Dies ermöglicht es, den Straßenabschnitt als erstmals endgültig hergestellt zu deklarieren und die entsprechenden Erschließungsbeiträge abzurechnen.
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- 07.05.2020kein Ergebnis hinterlegt