Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/254 des Bürgermeisters für die 21. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Grundlage hierfür ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Auskunft verlangt wird. Darüber hinaus besteht das Recht, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Die Vorlage führt zudem Bedingungen für die Zurückweisung von Anfragen auf. Eine Zurückweisung ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht eingehalten werden, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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