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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/208 dient der Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Aufwands- und Ertragsseite des Doppelhaushalts 2020/2021. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW ist eine unverzügliche Unterrichtung bei sich abzeichnenden wesentlichen Verschlechterungen vorgesehen, da eine solche Entwicklung aktuell nicht ausgeschlossen werden kann.
Hinsichtlich der Steuererträge wird auf die Mai-Steuerschätzung verwiesen, die für das Jahr 2020 und die Folgejahre Mindereinnahmen prognostiziert. Während die Entwicklung der Einkommen- und Umsatzsteuer im ersten Quartal 2020 noch mit dem Vorjahr vergleichbar ist, wird für die Zukunft mit negativen Entwicklungen gerechnet. Bei der Gewerbesteuer wird ein Rückgang von etwa 25 Prozent erwartet, was einem Ertragsverlust von rund 3,5 Millionen Euro entsprechen könnte. Der Planungsansatz von etwa 14,0 Millionen Euro wird nach aktueller Einschätzung voraussichtlich nicht erreicht.
Der Ausblick auf das Jahr 2020 bleibt aufgrund der dynamischen Lage ungewiss. Basierend auf Prognosen des Deutschen Städtetages könnte ein Defizit von etwa 8,8 Millionen Euro entstehen, sofern sich die Annahme einer Verschlechterung von 350 Euro pro Einwohner bestätigt. In diesem Fall würde die Obergrenze für Liquiditätskredite überschritten, was eine Anpassung durch eine Nachtragssatzung erforderlich machen würde. Zudem wird über den Gesetzesentwurf zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten informiert.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2020/211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2020 wurde die Vorlage 2020/211 zur Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Aufwendung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel die im Dokument aufgeführte Mehraufwendung zur Kenntnis gibt.
Die vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich auf eine Kostensteigerung in Höhe von 14.134,69 Euro. Diese Aufwendung ist dem Haushalt unter dem Titel Erstattung Drittaufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden zugeordnet. Hintergrund der finanziellen Veränderung ist der Bescheid für den vorläufigen Schulkostenbeitrag für das Jahr 2020, welcher sich auf einen Gesamtbetrag von 44.133,49 Euro beläuft. Die Verwaltung hat in der Vorlage die haushaltsmäßigen Auswirkungen als vorhanden gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2020/170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/170 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Sprockhövel auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019 verzichten kann. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Verzicht zu beschließen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Durch das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement ermöglicht der neu eingefügte Paragraph 116a eine Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses, sofern der Rat bis zum 30. September des Folgejahres entscheidet. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).
Ein Verzicht ist möglich, wenn zwei von drei festgelegten Merkmalen erfüllt sind. Die Verwaltung stellt fest, dass im vorliegenden Fall alle drei Kriterien für den Stichtag 31.12.2019 sowie für den Vorjahresstichtag erfüllt sind. Die Bilanzsumme der Stadt und der ZGS liegt mit insgesamt rund 198 Millionen Euro deutlich unter der Grenze von 1,5 Milliarden Euro. Zudem machen die ordentlichen Erträge der ZGS weniger als 50 Prozent der Erträge der Stadt aus, und die Bilanzsumme der ZGS liegt ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der Stadtbilanz. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht gegeben sind.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020Zur Vorlage · 2020/196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/196 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2020. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für das erste Quartal einen Fehlbetrag in Höhe von 176.442 Euro ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung des Haushaltssanierungscontrollings in nahezu allen Berichten des ersten Quartals Fehlbeträge prognostiziert wurden, die im weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden konnten. Aufgrund dieser Erfahrungswerte wird vorgeschlagen, zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen zu verzichten und den nächsten Quartalsbericht abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW; hier: Änderung der Eintrittspreise und der Benutzerzeiten für das Freibad Sprockhövel bedingt durch CoronaZur Vorlage · 2020/227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/227 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Änderung der Gebührensatzung des Freibades Sprockhövel, welche Anpassungen der Eintrittspreise sowie der Benutzerzeiten vorsieht.
Die Grundlage für diese Maßnahme ist die Corona-Pandemie. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit und des geplanten Öffnungstermins des Freibades zum 30. Mai 2020 wurde die Entscheidung über die geänderten Nutzungszeiten und die angepassten Preise bereits am 15. Mai 2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Die Vorlage legt vor, dass der Betriebsausschuss sowie der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt Sprockhövel die Zustimmung zu dieser Dringlichkeitsentscheidung empfehlen. Der Rat soll die Änderung der Gebührensatzung des Freibades somit förmlich bestätigen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 10. Juni 2020, des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15. Juni 2020 sowie des Rates am 18. Juni 2020 vorgesehen.
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- 18.06.2020 · Rat
- 15.06.2020 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 10.06.2020 · Betriebsausschuss
- 6Ehrungsordnung zur Ernennung von Sprockhöveler Ehrenbürgerinnen und EhrenbürgernZur Vorlage · 2020/206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Juni 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/206 vor, die die Einführung einer Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Sprockhövel regelt. Die Vorlage geht auf einen Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2019 zurück, mit dem die Verwaltung die Erarbeitung einer Ehrungsordnung beauftragt hatte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten Entwurf der Satzung gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung zu beschließen.
Die Satzung sieht vor, dass die Stadt Persönlichkeiten das Ehrenbürgerrecht verleihen kann, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben. Eine Ehrung setzt ein außergewöhnliches Maß an Verdienst und einen besonderen Anlass voraus. Die Verleihung ist auf lebende Personen beschränkt, wobei eine Ortsansässigkeit in Sprockhövel nicht erforderlich ist. Mit der Verleihung sind der Titel sowie die Einladung zu städtischen Festveranstaltungen und der Erhalt von Ehrenplätzen verbunden.
Vorschläge für eine Ehrung können durch den Bürgermeister oder die Fraktionen des Rates eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verleihung erfolgt im Rat in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die feierliche Übergabe der Urkunde soll in einer öffentlichen Sitzung oder einer geeigneten öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Zudem regelt der Entwurf die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft bei Verstößen gegen demokratische oder rechtsstaatliche Grundsätze sowie bei unwürdigem Verhalten. Die Satzung ist auf den 1. Juli 2020 als Datum des Inkrafttretens festgesetzt.
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- 18.06.2020 · Rat
- 7Neufassung der Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Überprüfung ortsrechtlicher Bestimmungen liegt dem Rat der Stadt Sprockhövel ein Entwurf zur Neufassung der Benutzungsordnung für das Archiv vor. Die aktuelle Regelung stammt aus dem Jahr 1988 und soll durch die vorliegende Neufassung aktualisiert werden. Die Überarbeitung der Ordnung erfolgte durch die Archivleitung auf Basis eines Musters des LWL-Archivamtes für Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, dass die im Archiv verwahrten Unterlagen für dienstliche Zwecke, wissenschaftliche Forschung sowie für sonstige Zwecke genutzt werden können. Die Nutzung der Originale erfolgt nach schriftlichem Antrag, wobei die Nutzenden die Einhaltung von Urheber- und Personenschutzrechten schriftlich zusichern müssen. Die Archivleitung ist für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung zuständig, wobei diese bei Bedarf eingeschränkt oder versagt werden kann, etwa zum Schutz von Rechtsvorschriften oder zur Erhaltung des Archivguts.
Die Regelung legt zudem Schutzfristen für amtliches Archivgut fest, die unter anderem 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen oder 10 Jahre nach dem Tod einer natürlichen Person betragen können. Für Archivgut, das dem Amtsgeheimnis unterliegt, gelten Fristen von 60 Jahren. Die Nutzung der Archivräume ist auf den Benutzerraum beschränkt, wobei das Mitführen von Speisen und Getränken sowie das Scannen oder Fotografieren mit eigenen Geräten untersagt ist. Während die Nutzung grundsätzlich unentgeltlich erfolgt, können für Reproduktionen oder Sonderleistungen Sachkosten gemäß der Gebührenordnung der Stadt anfallen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Verabschiedung des Entwurfs als Satzung.
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- 18.06.2020 · Rat
- 8Umbesetzung in Ausschüssen und BeirätenZur Vorlage · 2020/243 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/243 befasst sich mit Umbesetzungen in den Ausschüssen und Beiräten der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Beratung im Rat zum Sitzungstermin am 18. Juni 2020 umfasst die Aktualisierung der personellen Zusammensetzungen in den genannten Gremien.
Die vorliegende Vorlage enthält zum Zeitpunkt der Erstellung noch keine detaillierten Listen der Änderungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Übersichten zu den Ausschussumbesetzungen nachgereicht werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage selbst nicht direkt aufgeführt, sondern verweist auf die entsprechenden Anlagen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 18.06.2020 · Rat
- 9Mehrgenerationenhaus hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2020/200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/200 befasst sich mit dem Thema eines Mehrgenerationenhauses in Sprockhövel. Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion eingebracht und ist als Tagesordnungspunkt für die 9. Sitzung des Rates am 18. Juni 2020 vorgesehen.
Die Vorlage dient der Vorbereitung einer Entscheidung im Rat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Sitzungsunterlage nicht direkt im Text aufgeführt, sondern verweist auf eine entsprechende Anlage. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder dem Ausschuss einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Häufigkeit der Berichterstattung ist dabei nicht im Haupttext spezifiziert, sondern wird auf den Abschluss des Auftrages oder andere Intervalle bezogen.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass jährliche Folgekosten sowie jährliche Folgeeinnahmen wahrscheinlich zuschussfähig sind. Konkrete Beträge für Personalkosten oder Sachkosten sind in diesem Dokument nicht ausgewiesen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 10Hälftiger Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für die Monate Juni und Juli 2020 aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2020/256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/256 auf die Erhebung hälftiger Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 zu verzichten. Diese Regelung umfasst die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote im Schulbereich, darunter die Offenen Ganztagsschulen (OGS), die „Schule von 8 – 1“ und die Betreuungsform „13 Plus“.
Hintergrund der Vorlage ist die durch die Corona-Pandemie bedingte Schließung von Kindertagesstätten und schulischen Gemeinschaftseinrichtungen infolge aufsichtlicher Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Nachdem für die Monate April und Mai 2020 bereits ein Verzicht auf die Beiträge umgesetzt wurde, folgt nun die Fortführung dieser Maßnahme für den Zeitraum Juni und Juli 2020. Die Entscheidung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, wonach sich das Land und die Kommunen den Einnahmeausfall hälftig teilen.
Für den schulischen Bereich steht der Beschluss unter dem Vorbehalt, dass das Land Nordrhein-Westfalen 25 % des Einnahmeausfalls übernimmt. Die Verwaltung rechnet mit monatlichen Mindereinnahmen von etwa 53.611 Euro im Kita-Bereich und 16.524 Euro im Schulbereich. Unter Berücksichtigung der geplanten Erstattung durch das Land belaufen sich die geschätzten monatlichen Minder-Einnahmen für die Stadt auf rund 26.805,50 Euro im Kita-Bereich und 8.262 Euro im Schulbereich.
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- 18.06.2020 · Rat
- 1111. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße hier: 1.Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · 2020/235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bodennutzung, um den Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Fläche von 1.300 m² zu ermöglichen. Zudem soll die Planung eine Erweiterung eines gegenüberliegenden Lebensmittelmarktes auf 1.000 m² berücksichtigen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nimmt und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfährt. Zudem wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB beschlossen. Die geplante Änderung sieht vor, eine etwa 7.000 m² große gewerbliche Baufläche in eine Sonderbaufläche (S1) mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt (maximale Verkaufsfläche 1.300 m²) umzuwandeln. Eine etwa 4.000 m² große gemischte Baufläche soll ebenfalls in eine Sonderbaufläche (S2) mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt (maximale Verkaufsfläche 1.000 m²) geändert werden.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 20. Januar bis 20. Februar 2020 wurden vonseiten der Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingerebracht. Von den angeschriebenen Behörden und Nachbargemeinden gingen zwei Stellungnahmen mit Anregungen ein, welche in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet wurden. Nach dem Beschluss durch den Rat bedarf die Änderung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
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- 18.06.2020 · Rat
- 12Bebauungsplan Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" 2. Änderung hier: Abschluss eines städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 2020/166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/166 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“. Ziel der Änderung ist es, die bisherige Festsetzung eines Sondergebiets, welches lediglich die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters zuließ, aufzuheben. Stattdessen soll an dieser Stelle wieder ein Mischgebiet festgesetzt werden, was zudem mit dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel übereinstimmt.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger vorgesehen. Dieser Vertrag dient der Sicherung der Bauleitplanung sowie der Übernahme von Aufwendungen und Kosten. Zu den wesentlichen Inhalten des geplanten Vertrages gehören die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen in Teilbereichen sowie Empfehlungen für eine energetisch optimierte Bauweise und die Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem regelt der Vertrag die Übernahme von Kosten für notwendige Gutachten, die Erstattung von Planungskosten sowie die Sicherstellung der Erschließung, unter anderem durch den Bau von drei öffentlichen Parkplätzen. Auch Regelungen zu Lärm- und Geruchsbelästigungen im Hinblick auf die benachbarte Pferdehaltung sind Bestandteil der Zielsetzungen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages auf Basis der dargestellten Regelungen zu beauftragen.
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- 18.06.2020 · Rat
- 08.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 13Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGBZur Vorlage · 2020/248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/248 wird die Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“ beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Neufassung der Planung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, da die ursprünglichen Ziele aus dem Jahr 1986 nicht mehr aktuell sind. Der geplante Geltungsbereich in Haßlinghausen soll verkleinert werden, um eine zügige Durchführung zu ermöglichen und aktuelle städtebauliche Vorstellungen zu integrieren.
Die Planung sieht die Ausweisung eines Mischgebiets vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung von Flächen für einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 799 m². Dieses Vorhaben dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil, da ein bisheriger Marktstandort aufgegeben werden musste. Ein entsprechendes Einzelhandelsgutachten bestätigt die städtebauliche Verträglichkeit und prognostiziert keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere Anbieter.
Zusätzlich soll das Gebiet Wohnbebauung ermöglichen, wobei ein Fokus auf barrierefreien Wohnformen liegt. Da der Bauhof der Stadt Sprockhövel an einen anderen Standort verlegt wird, sollen die freiwerdenden Flächen ebenfalls neu beplant werden. In der Planung ist zudem die Ansiedlung eines städtischen Kindergartens vorgesehen. Das Planungsgebiet umfasst etwa 2,9 Hektar und umfasst sowohl bereits bebaute Flächen als auch Grünflächen im Randbereich des Ortskerns von Haßlinghausen.
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- 18.06.2020 · Rat
- 14Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGBZur Vorlage · 2020/249 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/249 geht es um das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines Mischgebiets, das Wohnen und Gewerbe ermöglicht. Im Fokus steht dabei die geplante Verlagerung eines Lebensmittelmarktes an die Wittener Straße, um den Standortwechsel eines bestehenden Marktes zu ermöglichen. Ein Einzelhandelsgutachten hat ergeben, dass die Verlagerung um etwa 150 Meter keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Nutzungen in der Mittelstraße hat, da die Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern unverändert bleibt.
Im Zuge der Beteiligung wurden verschiedene Anregungen und Bedenken geäußert. Im Bereich der Verkehrssituation wurden Themen wie die Sicherheit von Fußgängern, die Verkehrsbelastung der Wittener Straße sowie die Gestaltung von Radweganschlüssen und Wendehammer angeführt. Die Verwaltung plant, die verkehrliche Situation fachgutachterlich zu untersuchen und die Anbindung an den Radweg barrierefrei zu gestalten.
Hinsichtlich des Einzelhandels wurden Bedenken zur Konzentration von Märkten an einem Standort sowie zur möglichen Ausweitung der Verkaufsflächen geäußert. Die Verwaltung hält fest, dass die Verkaufsfläche gleich bleibt und eine Ansiedlung an anderen Orten aufgrund fehlender Flächen nicht realisierbar sei. Weitere Anregungen betrafen die Nutzungsarten, wie die Schaffung von Wohnraum oder die Anordnung von Gewerbe und Wohnen. Der Rat soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entscheiden.
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- 18.06.2020 · Rat
- 15Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3a BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 2020/236 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/236 behandelt den Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Gegenstand der Sitzung des Rates ist die Kenntnisnahme des Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB.
Das Planverfahren, welches ursprünglich im Jahr 1995 beschlossen wurde, ruhte längere Zeit, da die Entwässerung des Gebiets aufgrund fehlender Infrastruktur nicht sichergestellt war. Nach Abschluss der notwendigen Kanalbauarbeiten im Bereich des Hauptsammlers Nord ist die Entwässerung nun gewährleistet. Das geplante Gebiet im Siedlungsschwerpunkt Niedersprockhövel soll als neues Wohngebiet mit etwa 55 bis 60 Wohneinheiten dienen. Die Planung sieht neben Einfamilienhäusern auch zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser sowie dreigeschossige, barrierefreie Mehrfamilienhäuser vor. Zudem ist die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs sowie die Einrichtung von Grünflächen, einem Spielplatz und einem öffentlichen Parkplatz mit 19 Stellplätzen vorgesehen.
Eine verkehrliche Untersuchung empfahl die Erschließung über die Brinkenstraße und die Hölterstraße, da der Knotenpunkt Beisenbruchstraße/Hauptstraße vor der Fertigstellung der Umgehungsstraße L 70n keine weitere Verkehrsbelastung aufnehmen kann. Die Verwaltung hat die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Der Rat wird angehalten, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
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- 18.06.2020 · Rat
- 1615. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich " Eickerstraße" hier: EinleitungsbeschlussZur Vorlage · 2020/246 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2024/246 wurde der Einleitungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Eickerstraße in Sprockhövel vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnen nachzukommen. Der Bereich soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um die angrenzende Bebauung zu ergänzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zweckbestimmung einer Fläche im Süden der Eickerstraße. Während der Flächennutzungsplan von 1998 diese Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausweist, soll diese Festsetzung aufgehoben und durch die Nutzung als „Parkanlage“ ersetzt werden. Da eine Erweiterung des bestehenden städtischen Friedhofs auf dieser Fläche nicht geplant ist, soll die Fläche der öffentlichen Naherholung dienen. Dieser Vorschlag greift einen Anregung aus der vorangegangenen Bürgerbeteiligung auf.
Das Plangebiet umfasst etwa 2,2 Hektar in der Gemarkung Niedersprockhövel und wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplan umfasst einen räumlichen Bereich von 0,29 Hektar. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt. Die Planung steht im Einklang mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung, da das Gebiet als Siedlungsbereich ausgewiesen ist. Eine Anpassung an die Vorgaben der Raumordnung wird angestrebt.
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- 18.06.2020 · Rat
- 17Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz BauGBZur Vorlage · 2020/245 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Eickerstraße“ beschlossen. Das etwa 2,2 Hektar große Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Niedersprockhövel und umfasst Flächen in den Fluren 12 und 14. Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Von-Galen-Straße im Osten, die bestehende Bebauung der Eickerstraße im Süden sowie die Hausgärten der Hauptstraße und der Von-Galen-Straße im Norden und Westen begrenzt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Geplant ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, das sowohl Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Wohnungen als auch Einfamilienhäuser in Form von Reihen- und Doppelhäusern ermöglichen soll. Im Bereich südlich der Eickerstraße, der im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen ist, soll die Fläche künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage gesichert werden. Eine Ansiedlung von Einzelhandel ist im Planbereich nicht vorgesehen.
Das Gebiet ist derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt und weist im westlichen Teil eine leerstehende Bebauung auf. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Regionalplans Ruhr und des geltenden Flächennutzungsplans stützen die Entwicklung als Wohnbaufläche. Der zuständige Fachbereich wird über den Fortgang des Verfahrens in regelmäßigen Abständen Bericht erstatten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 18Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGBZur Vorlage · 2020/250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 88 „Eickerstraße“ liegt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zur Kenntnisnahme vor. Die Planung sieht die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets vor, das primär der Wohnnutzung dient. Das Vorhaben umfasst zwei Planvarianten für ein unbebautes Grundstück. Im westlichen Bereich sind zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 barrierefreien Wohneinheiten vorgesehen. Der östliche Bereich soll durch Doppel- und Reihenhäuser mit maximal zwei Geschossen ergänzt werden. Während Variante 1 eine Anordnung von fünf Doppelhäusern und neun Reihenhäusern vorsieht, setzt Variante 2 auf eine klimabewusste Ausrichtung der Reihenhäuser zur Sonnenseite.
Im Zuge der Planungsentwicklung wurde die Anordnung der Gebäude aufgrund von Erkenntnissen zur Entwässerungssituation und zur Straßenhöhe angepasst. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrt sowie eine Stichstraße mit Wendehammer. Zudem ist der Ausbau eines Gehwegs an der Eickerstraße sowie eine Fußweganbindung an die Hauptstraße geplant.
Im Rahmen der Beteiligung wurden von Anwohnern verschiedene Anliegen zu den Themen Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und Parkplatzsituation sowie zur Gestaltung von Grünflächen vorgebracht. Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen und weist unter anderem auf die geplante Sanierung der Von-Galen-Straße sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs hin. Der Rat soll nun beschließen, das Verfahren unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie von der Verwaltung vorgeschlagen fortzuführen.
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- 18.06.2020 · Rat
- 19Verfahren zur Veräußerung mittels Konzeptausschreibung hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2020/260 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/260 befasst sich mit dem Verfahren zur Veräußerung des künftigen Alt-Standorts des Feuerwehrgerätehauses Niedersprockhövel an der Hauptstraße. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird dem Rat vorgeschlagen, die Veräußerung des Objekts im Rahmen einer Konzeptausschreibung durchzuführen.
Im Rahmen dieses Vorhabens wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Verfahren sowie die dazugehörigen Kriterien auszuarbeiten. In diesen Prozess sollen der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie der Betriebsausschuss einbezogen werden. Parallel zur Erarbeitung des Verfahrens soll eine rechtliche Einschätzung der europäischen sowie der nationalen Rechtsprechung eingeholt werden.
Hinsichtlich der Berichterstattung ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat und den Ausschüssen nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Kosten oder Einnahmen in Euro vor, wobei eine Zuschussfähigkeit als wahrscheinlich eingestuft wird.
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- 18.06.2020 · Rat
- 20Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/251 dient als Tagesordnungspunkt für die 20. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 18. Juni 2020. Gegenstand des Dokuments sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die vorliegende Vorlage, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT federführend bearbeitet wird, enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Mitteilungen oder deren Auswirkungen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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- 18.06.2020 · Rat
- 21Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/254 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/254 des Bürgermeisters für die 21. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Grundlage hierfür ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Auskunft verlangt wird. Darüber hinaus besteht das Recht, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Die Vorlage führt zudem Bedingungen für die Zurückweisung von Anfragen auf. Eine Zurückweisung ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht eingehalten werden, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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- 18.06.2020 · Rat
- 21aFragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/269 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/269 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage dient als Grundlage für die Behandlung von Einwohnerfragen im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Juni 2020.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt oder die zeitliche Einordnung zwischen einzelnen Tagesordnungspunkten bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister festgelegt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt.
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- 18.06.2020 · Rat