Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3a BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/236 behandelt den Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Gegenstand der Sitzung des Rates ist die Kenntnisnahme des Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB.
Das Planverfahren, welches ursprünglich im Jahr 1995 beschlossen wurde, ruhte längere Zeit, da die Entwässerung des Gebiets aufgrund fehlender Infrastruktur nicht sichergestellt war. Nach Abschluss der notwendigen Kanalbauarbeiten im Bereich des Hauptsammlers Nord ist die Entwässerung nun gewährleistet. Das geplante Gebiet im Siedlungsschwerpunkt Niedersprockhövel soll als neues Wohngebiet mit etwa 55 bis 60 Wohneinheiten dienen. Die Planung sieht neben Einfamilienhäusern auch zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser sowie dreigeschossige, barrierefreie Mehrfamilienhäuser vor. Zudem ist die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs sowie die Einrichtung von Grünflächen, einem Spielplatz und einem öffentlichen Parkplatz mit 19 Stellplätzen vorgesehen.
Eine verkehrliche Untersuchung empfahl die Erschließung über die Brinkenstraße und die Hölterstraße, da der Knotenpunkt Beisenbruchstraße/Hauptstraße vor der Fertigstellung der Umgehungsstraße L 70n keine weitere Verkehrsbelastung aufnehmen kann. Die Verwaltung hat die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Der Rat wird angehalten, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
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- 18.06.2020kein Ergebnis hinterlegt