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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz BauGB

2020/245 18.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Eickerstraße“ beschlossen. Das etwa 2,2 Hektar große Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Niedersprockhövel und umfasst Flächen in den Fluren 12 und 14. Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Von-Galen-Straße im Osten, die bestehende Bebauung der Eickerstraße im Süden sowie die Hausgärten der Hauptstraße und der Von-Galen-Straße im Norden und Westen begrenzt.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Geplant ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, das sowohl Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Wohnungen als auch Einfamilienhäuser in Form von Reihen- und Doppelhäusern ermöglichen soll. Im Bereich südlich der Eickerstraße, der im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen ist, soll die Fläche künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage gesichert werden. Eine Ansiedlung von Einzelhandel ist im Planbereich nicht vorgesehen.

Das Gebiet ist derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt und weist im westlichen Teil eine leerstehende Bebauung auf. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Regionalplans Ruhr und des geltenden Flächennutzungsplans stützen die Entwicklung als Wohnbaufläche. Der zuständige Fachbereich wird über den Fortgang des Verfahrens in regelmäßigen Abständen Bericht erstatten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 18.06.2020
    kein Ergebnis hinterlegt