11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße hier: 1.Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bodennutzung, um den Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Fläche von 1.300 m² zu ermöglichen. Zudem soll die Planung eine Erweiterung eines gegenüberliegenden Lebensmittelmarktes auf 1.000 m² berücksichtigen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nimmt und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfährt. Zudem wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB beschlossen. Die geplante Änderung sieht vor, eine etwa 7.000 m² große gewerbliche Baufläche in eine Sonderbaufläche (S1) mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt (maximale Verkaufsfläche 1.300 m²) umzuwandeln. Eine etwa 4.000 m² große gemischte Baufläche soll ebenfalls in eine Sonderbaufläche (S2) mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt (maximale Verkaufsfläche 1.000 m²) geändert werden.
Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 20. Januar bis 20. Februar 2020 wurden vonseiten der Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingerebracht. Von den angeschriebenen Behörden und Nachbargemeinden gingen zwei Stellungnahmen mit Anregungen ein, welche in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet wurden. Nach dem Beschluss durch den Rat bedarf die Änderung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
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