Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW; hier: Änderung der Eintrittspreise und der Benutzerzeiten für das Freibad Sprockhövel bedingt durch Corona
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/227 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Änderung der Gebührensatzung des Freibades Sprockhövel, welche Anpassungen der Eintrittspreise sowie der Benutzerzeiten vorsieht.
Die Grundlage für diese Maßnahme ist die Corona-Pandemie. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit und des geplanten Öffnungstermins des Freibades zum 30. Mai 2020 wurde die Entscheidung über die geänderten Nutzungszeiten und die angepassten Preise bereits am 15. Mai 2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Die Vorlage legt vor, dass der Betriebsausschuss sowie der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt Sprockhövel die Zustimmung zu dieser Dringlichkeitsentscheidung empfehlen. Der Rat soll die Änderung der Gebührensatzung des Freibades somit förmlich bestätigen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 10. Juni 2020, des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15. Juni 2020 sowie des Rates am 18. Juni 2020 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 15.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 10.06.2020kein Ergebnis hinterlegt