Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Ehrungsordnung zur Ernennung von Sprockhöveler Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern

2020/206 18.06.2020 Fachbereich Inneres

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Juni 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/206 vor, die die Einführung einer Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Sprockhövel regelt. Die Vorlage geht auf einen Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2019 zurück, mit dem die Verwaltung die Erarbeitung einer Ehrungsordnung beauftragt hatte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten Entwurf der Satzung gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung zu beschließen.

Die Satzung sieht vor, dass die Stadt Persönlichkeiten das Ehrenbürgerrecht verleihen kann, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben. Eine Ehrung setzt ein außergewöhnliches Maß an Verdienst und einen besonderen Anlass voraus. Die Verleihung ist auf lebende Personen beschränkt, wobei eine Ortsansässigkeit in Sprockhövel nicht erforderlich ist. Mit der Verleihung sind der Titel sowie die Einladung zu städtischen Festveranstaltungen und der Erhalt von Ehrenplätzen verbunden.

Vorschläge für eine Ehrung können durch den Bürgermeister oder die Fraktionen des Rates eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verleihung erfolgt im Rat in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die feierliche Übergabe der Urkunde soll in einer öffentlichen Sitzung oder einer geeigneten öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Zudem regelt der Entwurf die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft bei Verstößen gegen demokratische oder rechtsstaatliche Grundsätze sowie bei unwürdigem Verhalten. Die Satzung ist auf den 1. Juli 2020 als Datum des Inkrafttretens festgesetzt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 18.06.2020
    kein Ergebnis hinterlegt