Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/249 geht es um das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines Mischgebiets, das Wohnen und Gewerbe ermöglicht. Im Fokus steht dabei die geplante Verlagerung eines Lebensmittelmarktes an die Wittener Straße, um den Standortwechsel eines bestehenden Marktes zu ermöglichen. Ein Einzelhandelsgutachten hat ergeben, dass die Verlagerung um etwa 150 Meter keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Nutzungen in der Mittelstraße hat, da die Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern unverändert bleibt.
Im Zuge der Beteiligung wurden verschiedene Anregungen und Bedenken geäußert. Im Bereich der Verkehrssituation wurden Themen wie die Sicherheit von Fußgängern, die Verkehrsbelastung der Wittener Straße sowie die Gestaltung von Radweganschlüssen und Wendehammer angeführt. Die Verwaltung plant, die verkehrliche Situation fachgutachterlich zu untersuchen und die Anbindung an den Radweg barrierefrei zu gestalten.
Hinsichtlich des Einzelhandels wurden Bedenken zur Konzentration von Märkten an einem Standort sowie zur möglichen Ausweitung der Verkaufsflächen geäußert. Die Verwaltung hält fest, dass die Verkaufsfläche gleich bleibt und eine Ansiedlung an anderen Orten aufgrund fehlender Flächen nicht realisierbar sei. Weitere Anregungen betrafen die Nutzungsarten, wie die Schaffung von Wohnraum oder die Anordnung von Gewerbe und Wohnen. Der Rat soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entscheiden.
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- 18.06.2020kein Ergebnis hinterlegt