Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich " Eickerstraße" hier: Einleitungsbeschluss

2020/246 18.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2024/246 wurde der Einleitungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Eickerstraße in Sprockhövel vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnen nachzukommen. Der Bereich soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um die angrenzende Bebauung zu ergänzen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zweckbestimmung einer Fläche im Süden der Eickerstraße. Während der Flächennutzungsplan von 1998 diese Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausweist, soll diese Festsetzung aufgehoben und durch die Nutzung als „Parkanlage“ ersetzt werden. Da eine Erweiterung des bestehenden städtischen Friedhofs auf dieser Fläche nicht geplant ist, soll die Fläche der öffentlichen Naherholung dienen. Dieser Vorschlag greift einen Anregung aus der vorangegangenen Bürgerbeteiligung auf.

Das Plangebiet umfasst etwa 2,2 Hektar in der Gemarkung Niedersprockhövel und wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplan umfasst einen räumlichen Bereich von 0,29 Hektar. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt. Die Planung steht im Einklang mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung, da das Gebiet als Siedlungsbereich ausgewiesen ist. Eine Anpassung an die Vorgaben der Raumordnung wird angestrebt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 18.06.2020
    kein Ergebnis hinterlegt