Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche Situation
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/208 dient der Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Aufwands- und Ertragsseite des Doppelhaushalts 2020/2021. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW ist eine unverzügliche Unterrichtung bei sich abzeichnenden wesentlichen Verschlechterungen vorgesehen, da eine solche Entwicklung aktuell nicht ausgeschlossen werden kann.
Hinsichtlich der Steuererträge wird auf die Mai-Steuerschätzung verwiesen, die für das Jahr 2020 und die Folgejahre Mindereinnahmen prognostiziert. Während die Entwicklung der Einkommen- und Umsatzsteuer im ersten Quartal 2020 noch mit dem Vorjahr vergleichbar ist, wird für die Zukunft mit negativen Entwicklungen gerechnet. Bei der Gewerbesteuer wird ein Rückgang von etwa 25 Prozent erwartet, was einem Ertragsverlust von rund 3,5 Millionen Euro entsprechen könnte. Der Planungsansatz von etwa 14,0 Millionen Euro wird nach aktueller Einschätzung voraussichtlich nicht erreicht.
Der Ausblick auf das Jahr 2020 bleibt aufgrund der dynamischen Lage ungewiss. Basierend auf Prognosen des Deutschen Städtetages könnte ein Defizit von etwa 8,8 Millionen Euro entstehen, sofern sich die Annahme einer Verschlechterung von 350 Euro pro Einwohner bestätigt. In diesem Fall würde die Obergrenze für Liquiditätskredite überschritten, was eine Anpassung durch eine Nachtragssatzung erforderlich machen würde. Zudem wird über den Gesetzesentwurf zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten informiert.
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