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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/208 dient der Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Aufwands- und Ertragsseite des Doppelhaushalts 2020/2021. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW ist eine unverzügliche Unterrichtung bei sich abzeichnenden wesentlichen Verschlechterungen vorgesehen, da eine solche Entwicklung aktuell nicht ausgeschlossen werden kann.
Hinsichtlich der Steuererträge wird auf die Mai-Steuerschätzung verwiesen, die für das Jahr 2020 und die Folgejahre Mindereinnahmen prognostiziert. Während die Entwicklung der Einkommen- und Umsatzsteuer im ersten Quartal 2020 noch mit dem Vorjahr vergleichbar ist, wird für die Zukunft mit negativen Entwicklungen gerechnet. Bei der Gewerbesteuer wird ein Rückgang von etwa 25 Prozent erwartet, was einem Ertragsverlust von rund 3,5 Millionen Euro entsprechen könnte. Der Planungsansatz von etwa 14,0 Millionen Euro wird nach aktueller Einschätzung voraussichtlich nicht erreicht.
Der Ausblick auf das Jahr 2020 bleibt aufgrund der dynamischen Lage ungewiss. Basierend auf Prognosen des Deutschen Städtetages könnte ein Defizit von etwa 8,8 Millionen Euro entstehen, sofern sich die Annahme einer Verschlechterung von 350 Euro pro Einwohner bestätigt. In diesem Fall würde die Obergrenze für Liquiditätskredite überschritten, was eine Anpassung durch eine Nachtragssatzung erforderlich machen würde. Zudem wird über den Gesetzesentwurf zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten informiert.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2020/211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2020 wurde die Vorlage 2020/211 zur Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Aufwendung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel die im Dokument aufgeführte Mehraufwendung zur Kenntnis gibt.
Die vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich auf eine Kostensteigerung in Höhe von 14.134,69 Euro. Diese Aufwendung ist dem Haushalt unter dem Titel Erstattung Drittaufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden zugeordnet. Hintergrund der finanziellen Veränderung ist der Bescheid für den vorläufigen Schulkostenbeitrag für das Jahr 2020, welcher sich auf einen Gesamtbetrag von 44.133,49 Euro beläuft. Die Verwaltung hat in der Vorlage die haushaltsmäßigen Auswirkungen als vorhanden gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020Zur Vorlage · 2020/196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/196 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2020. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für das erste Quartal einen Fehlbetrag in Höhe von 176.442 Euro ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung des Haushaltssanierungscontrollings in nahezu allen Berichten des ersten Quartals Fehlbeträge prognostiziert wurden, die im weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden konnten. Aufgrund dieser Erfahrungswerte wird vorgeschlagen, zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen zu verzichten und den nächsten Quartalsbericht abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2020/170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/170 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Sprockhövel auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019 verzichten kann. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Verzicht zu beschließen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Durch das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement ermöglicht der neu eingefügte Paragraph 116a eine Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses, sofern der Rat bis zum 30. September des Folgejahres entscheidet. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).
Ein Verzicht ist möglich, wenn zwei von drei festgelegten Merkmalen erfüllt sind. Die Verwaltung stellt fest, dass im vorliegenden Fall alle drei Kriterien für den Stichtag 31.12.2019 sowie für den Vorjahresstichtag erfüllt sind. Die Bilanzsumme der Stadt und der ZGS liegt mit insgesamt rund 198 Millionen Euro deutlich unter der Grenze von 1,5 Milliarden Euro. Zudem machen die ordentlichen Erträge der ZGS weniger als 50 Prozent der Erträge der Stadt aus, und die Bilanzsumme der ZGS liegt ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der Stadtbilanz. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht gegeben sind.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020 · Rat
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/202 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2020. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine weiteren Informationen zu inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen hervor.
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Beratungsfolge
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/203 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2020. Die Vorlage bezieht sich auf die Regelungen des § 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel.
Gemäß dieser Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerin schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in einer Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Für diese mündlichen Anfragen ist eine kurze Fassung vorgesehen, die eine kurzfristige Beantwortung ermöglicht, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Antwort kann durch einen Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft ersetzt werden.
Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss