Bebauungsplan Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" 2. Änderung hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/166 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“. Ziel der Änderung ist es, die bisherige Festsetzung eines Sondergebiets, welches lediglich die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters zuließ, aufzuheben. Stattdessen soll an dieser Stelle wieder ein Mischgebiet festgesetzt werden, was zudem mit dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel übereinstimmt.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger vorgesehen. Dieser Vertrag dient der Sicherung der Bauleitplanung sowie der Übernahme von Aufwendungen und Kosten. Zu den wesentlichen Inhalten des geplanten Vertrages gehören die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen in Teilbereichen sowie Empfehlungen für eine energetisch optimierte Bauweise und die Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem regelt der Vertrag die Übernahme von Kosten für notwendige Gutachten, die Erstattung von Planungskosten sowie die Sicherstellung der Erschließung, unter anderem durch den Bau von drei öffentlichen Parkplätzen. Auch Regelungen zu Lärm- und Geruchsbelästigungen im Hinblick auf die benachbarte Pferdehaltung sind Bestandteil der Zielsetzungen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages auf Basis der dargestellten Regelungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 08.06.2020kein Ergebnis hinterlegt