Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 88 „Eickerstraße“ liegt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zur Kenntnisnahme vor. Die Planung sieht die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets vor, das primär der Wohnnutzung dient. Das Vorhaben umfasst zwei Planvarianten für ein unbebautes Grundstück. Im westlichen Bereich sind zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 barrierefreien Wohneinheiten vorgesehen. Der östliche Bereich soll durch Doppel- und Reihenhäuser mit maximal zwei Geschossen ergänzt werden. Während Variante 1 eine Anordnung von fünf Doppelhäusern und neun Reihenhäusern vorsieht, setzt Variante 2 auf eine klimabewusste Ausrichtung der Reihenhäuser zur Sonnenseite.
Im Zuge der Planungsentwicklung wurde die Anordnung der Gebäude aufgrund von Erkenntnissen zur Entwässerungssituation und zur Straßenhöhe angepasst. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrt sowie eine Stichstraße mit Wendehammer. Zudem ist der Ausbau eines Gehwegs an der Eickerstraße sowie eine Fußweganbindung an die Hauptstraße geplant.
Im Rahmen der Beteiligung wurden von Anwohnern verschiedene Anliegen zu den Themen Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und Parkplatzsituation sowie zur Gestaltung von Grünflächen vorgebracht. Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen und weist unter anderem auf die geplante Sanierung der Von-Galen-Straße sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs hin. Der Rat soll nun beschließen, das Verfahren unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie von der Verwaltung vorgeschlagen fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2020kein Ergebnis hinterlegt