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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

2020/248 18.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2020/248 wird die Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“ beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Neufassung der Planung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, da die ursprünglichen Ziele aus dem Jahr 1986 nicht mehr aktuell sind. Der geplante Geltungsbereich in Haßlinghausen soll verkleinert werden, um eine zügige Durchführung zu ermöglichen und aktuelle städtebauliche Vorstellungen zu integrieren.

Die Planung sieht die Ausweisung eines Mischgebiets vor. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung von Flächen für einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 799 m². Dieses Vorhaben dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil, da ein bisheriger Marktstandort aufgegeben werden musste. Ein entsprechendes Einzelhandelsgutachten bestätigt die städtebauliche Verträglichkeit und prognostiziert keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere Anbieter.

Zusätzlich soll das Gebiet Wohnbebauung ermöglichen, wobei ein Fokus auf barrierefreien Wohnformen liegt. Da der Bauhof der Stadt Sprockhövel an einen anderen Standort verlegt wird, sollen die freiwerdenden Flächen ebenfalls neu beplant werden. In der Planung ist zudem die Ansiedlung eines städtischen Kindergartens vorgesehen. Das Planungsgebiet umfasst etwa 2,9 Hektar und umfasst sowohl bereits bebaute Flächen als auch Grünflächen im Randbereich des Ortskerns von Haßlinghausen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 18.06.2020
    kein Ergebnis hinterlegt