Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung von erweiterten Gewerbeflächen, um der Nachfrage nach verschiedenen Ansiedlungsflächen für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie großflächige Betriebe nachzukommen. Die Fläche im Bereich Niedersprockhövel ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Das geplante Gebiet umfasst etwa 7,1 Hektar, wovon circa 3,5 Hektar als bebaubare Fläche festgesetzt werden sollen. Die städtebauliche Planung sieht drei unterschiedlich dimensionierte Baufenster vor, die eine individuelle Nutzung ermöglichen. Durch die Anbindung an die Umgehungsstraße L70n soll der gewerbliche Fernverkehr direkt in das überregionale Straßennetz geleitet werden, ohne den Hauptgeschäftsbereich von Niedersprockhövel zu beeinträchtigen. Um die lokale Einzelhandelsstruktur zu schützen, ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa Lebensmitteln oder Drogerieartikeln, vorgesehen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und grenzt an Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen sowie bestehende Gewerbebereiche. Die Erschließung erfolgt über die Wuppertaler Straße. Die Planung steht im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen sowie dem Regionalplan Ruhr, welche die Fläche für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorsehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch den Aufstellungsbeschluss werden nicht verzeichnet.
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- 03.09.2020kein Ergebnis hinterlegt