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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht II. Quartal 2020Zur Vorlage · 2020/276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/276 dient der Vorlage des haushaltswirtschaftlichen Berichts für das zweite Quartal des Jahres 2020. Der Bericht wurde vom Bürgermeister zur Beratung in den entsprechenden Gremien vorgelegt.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 sowie des Rates am 3. September 2020 vorgesehen. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die haushaltswirtschaftliche Lage des zweiten Quartals 2020 zur Kenntnis nehmen.
In der Vorlage sind keine spezifischen finanziellen Auswirkungen in Form von Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen quantifiziert. Es handelt sich um ein formales Verfahren zur Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft durch den zuständigen Fachbereich.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/277 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Bürgermeister hat die Vorlage für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 sowie für die Sitzung des Rates am 3. September 2020 vorbereitet.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Informationen zur haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient somit der Information der kommunalen Entscheidungsgremien über den Stand der Haushaltsführung. Weiterführende Details zu den spezifischen finanziellen Kennzahlen oder detaillierten Erläuterungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten, die als Bestandteil der Unterrichtung angeführt werden. Eine Entscheidung über Maßnahmen oder eine Änderung der Haushaltsplanung ist in diesem Dokument nicht vorgesehen, da der Beschlussvorschlag lediglich die formale Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2020/321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/321 des Bürgermeisters befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Vorlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegenden Ausgaben umfassen zwei spezifische Vorgänge. Zum einen ist die Anschaffung einer Programmschnittstelle in Höhe von 1.190,00 Euro vorgesehen. Diese dient dem Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände und wird für die Prüfung von Bauanträgen sowie für die Erteilung von Bauerlaubnissen benötigt. Zum anderen wird eine Erstattung von Drittaufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.243,91 Euro aufgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Nachforderung des endgültigen Schulkostenbeitrags für das Jahr 2018 durch die Förderschule Gevelsberg.
Die Gesamtkosten der aufgeführten Positionen belaufen sich auf 3.433,91 Euro. Laut den Angaben in der Vorlage werden diese Mehraufwendungen durch Deckung kompensiert. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 sowie des Rates am 3. September 2020 zur Beratung vorgesehen.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2020/310 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/310 befasst sich mit dem Gesamtabschluss der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2018. Der Entwurf des Abschlusses wurde durch die zuständige Fachabteilung erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf umfasst eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz, einen Gesamtanhang sowie einen ergänzenden Lagebericht und den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW.
Der Abschluss basiert auf der Konsolidierung des Jahresabschlusses der Stadt sowie der Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche. In den Vollkonsolidierungskreis wurde neben der Stadt auch der Stadtbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS) einbezogen, wobei dessen Vermögensgegenstände, Schulden, Erträge und Aufwendungen vollständig berücksichtigt wurden.
Die Zahlen der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2018 weisen einen Fehlbetrag von 187.596,38 Euro aus. Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 168.424.055,07 Euro, während das Eigenkapital bei 24.522.197,10 Euro liegt.
Der Rat der Stadt soll den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Weiterleitung des Abschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW beantragt.
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- 03.09.2020 · Rat
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020Zur Vorlage · 2020/308 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates wird die Vorlage 2020/308 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage ist der Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020.
Der Bericht enthält eine Prognose über die finanzielle Entwicklung der Stadt. Demnach ergibt sich für den betrachteten Zeitraum ein prognostizierter Fehlbetrag in Höhe von 280.281 Euro. Dieser Wert stellt einen Anstieg von 103.839 Euro im Vergleich zum Bericht des ersten Quartals dar. Als Ursache für diese Entwicklung werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie angeführt, welche sich ab dem zweiten Quartal im Haushaltsbericht niederschlagen.
Die Vorlage aus dem Geschäftsbereich I dient der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltslage. Ein Beschluss zur Kenntnisnahme des Berichts wird vorgeschlagen.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020Zur Vorlage · 2020/303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/303 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den entsprechenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
Dem Bericht zufolge wird auf Basis einer vorsichtigen Prognose davon ausgegangen, dass der im Stellenplan 2020 festgelegte Gesamtansatz für die Personalkosten auskömmlich sein wird. Dennoch weist die Verwaltung auf bestehende Prognoserisiken hin. Ein wesentlicher Faktor sind die anstehenden Tarifverhandlungen, für die eine Tarifsteigerung von etwa zwei Prozent kalkuliert wurde. Ein Ergebnis, das über dieser Annahme liegt, könnte die Einhaltung des Gesamtansatzes beeinflussen.
Zudem wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, die zu bildenden Rückstellungen, insbesondere für Pensionsverpflichtungen, exakt zu kalkulieren. Die Verwaltung führt an, dass eine verstärkte Einstellung von Beamten im Rahmen von externen Stellennachbesetzungen zu höheren Rückstellungsverpflichtungen führen würde. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Personalkostenentwicklung und die damit verbundenen finanziellen Unsicherheitsfaktoren im laufenden Haushaltsjahr.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2020/2021 hier: Stadtplaner*in - SG IV.1.1 Planen und UmweltZur Vorlage · 2020/322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel beabsichtigt, im Stellenplan 2020/2021 eine zusätzliche Vollzeitstelle im Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt einzurichten. Es handelt sich dabei um eine Position als Stadtplanerin oder Stadtplaner bzw. Architekt oder Architekt in der Besoldungsgruppe EG 12. Der Antrag auf Einrichtung dieser Ingenieurstelle geht von der Fachbereichsleitung IV.1 Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen aus.
Die Begründung für die neue Stelle liegt in der hohen Arbeitsbelastung der bisherigen Kapazitäten. Da die einzige bestehende Stadtplanerstelle neu besetzt wurde und die Aufgaben durch die Vielzahl an laufenden Projekten bereits die Kapazitäten einer einzelnen Person überschreiten, wird die Schaffung einer weiteren Stelle als notwendig erachtet. Die Aufgaben können laut Verwaltung nicht von anderen Mitarbeitenden des Sachgebiets übernommen werden, da die erforderliche fachspezifische Ausbildung fehlt.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Bauleitplanung, den Denkmalschutz, die Verkehrsplanung sowie die Betreuung des öffentlichen Personennahverkehrs. Zu den konkreten Projekten gehören verschiedene Bebauungspläne, wie etwa für die Gebiete „Am Susewind“, „Im Beisenbruch“ oder „Eickerstrasse“ sowie das integrierte Handlungskonzept Haßlinghausen. Zudem umfasst die Stelle die planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen und die Bauberatung. Die Personalkosten für die Stelle werden auf etwa 94.310 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2021 mit einer entsprechenden Steigerung der Kosten zu rechnen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Einrichtung der Stelle zuzustimmen.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Einrichtung einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Stellenplan 2020/2021 hier: Förderprogramm "Kommunales Integrationsmanagement (KIM)"Zur Vorlage · 2020/290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. September 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/290 vor, die die Einrichtung einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Stellenplan 2020/2021 vorsieht. Die Stelle soll im Sachgebiet Soziales und Integration angesiedelt werden und ist befristet bis zum 31. Dezember 2022 geplant. Hintergrund der Vorlage ist das Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“, über das der Ennepe-Ruhr-Kreis am 10. Juni 2020 informiert hat.
Das Programm umfasst verschiedene Module, darunter die Implementierung eines strategischen Integrationsmanagements sowie die Bereitstellung von Personalstellen für ein rechtskreisübergreifendes Case-Management. Die Bezirksregierung hat zugesagt, dem Ennepe-Ruhr-Kreis Pauschalen für insgesamt sechs Personalstellen zur Umsetzung des zweiten Moduls zu gewähren. Basierend auf dem Verteilerschlüssel der Geflüchteten aus dem Jahr 2014 erhält die Stadt Sprockhövel einen Anteil von 0,5 Stellen.
Die jährliche Fördersumme für diesen Anteil beläuft sich auf 27.500 Euro. Die geplante Stelle im Umfang von 50 Prozent wird als Sachbearbeitung in der Entgeltgruppe EG 09b bis EG 10 angesiedelt. Die Personalkosten werden auf etwa 24.300 Euro bis 25.400 Euro geschätzt, wobei die Kosten für das Jahr 2021 durch die Fördermittel gegenfinanziert werden. Eine Neubesetzung der Stelle soll extern und schnellstmöglich erfolgen.
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- 03.09.2020 · Rat
- 9Sparkassenangelegenheiten hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2019Zur Vorlage · 2020/281 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates am 3. September 2020 wird über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2019 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/281 befasst sich mit der Zuweisung des Bilanzgewinns in Höhe von 277.274,71 Euro.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat hat bereits am 8. Juni 2020 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2019 der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Als Begründung für diesen Vorschlag wird die bestehende Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 des Handelsgesetzbuches (HGB) angeführt. Die Entscheidung über diesen Vorschlag liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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- 03.09.2020 · Rat
- 10Sparkassenangelegenheiten hier: Entlastung der Organe der StadtsparkasseZur Vorlage · 2020/282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/282 befasst sich mit Angelegenheiten der Stadtsparkasse. Gegenstand der Vorlage ist die Entlastung der Organe der Sparkasse, namentlich des Verwaltungsrates und des Vorstandes, für das Geschäftsjahr 2019.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet der Jahresabschluss 2019 sowie der dazugehörige Lagebericht. Dieser Bericht wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Die rechtliche Basis für die Entscheidung des Rates stellt gemäß der Vorlage § 8 Abs. 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dar.
Im Rahmen der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt ist eine Befangenheit einzelner Ratsmitglieder sowie des Bürgermeisters festzuhalten. Diese Personen dürfen nicht an der Beratung und Abstimmung mitwirken, da sie im Jahr 2019 an Sitzungen des Verwaltungsrates teilgenommen haben. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Abbau einer Containerreihe der Flüchtlingsunterkunft in der Dresdener Straße / BörgersbruchZur Vorlage · 2020/278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/278 des Sachgebiets Soziales befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Kündigung und der Abbau einer Containerreihe der Flüchtlingsunterkunft in der Dresdener Straße / Börgersbruch.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Juni 2020. Darin wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Erfüllungsquoten in der Stadt Sprockhövel derzeit nicht mit einer größeren Anzahl von Zuweisungen Geflüchteter zu rechnen ist. Um den Mietvertrag für die betreffende Containerreihe noch vor der Sommerpause kündigen zu können, wurde bereits am 30. Juni 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, dieser Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen. Mit der Bestätigung durch den Rat wird die Kündigung und der Abbau der Containerreihe formal legitimiert. Für die Umsetzung der Maßnahme werden jährliche Folgekosten in Höhe von geschätzten 17.100 Euro veranschlagt. Dem Rat ist nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021 / 22Zur Vorlage · 2020/337 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/337 befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/22 in Sprockhövel. Ziel der jährlichen Planung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Schule ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Änderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für ein- bis sechsjährige Kinder sowie die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen sicherzustellen.
Für den Wohnbereich 1 in Haßlinghausen wird durch den Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie die Nutzung einer Übergangseinrichtung eine vollständige Abdeckung des Bedarfs bei den Ü3-Kindern für das Jahr 2021/22 prognostiziert. Im Wohnbereich 2 in Niedersprockhövel wird für das kommende Jahr ein Bedarf an neuen Plätzen festgestellt, der durch den Neubau und die Erweiterung der Kita „Bahnhofstraße“ der Elterninitiative KAZ e. V. abgedeckt werden soll. Für die U3-Versorgung wird durch neue institutionelle Plätze und eine neue Großtagespflegestelle ab Januar 2021 eine weiterhin gute Versorgungsquote erwartet. Die Umsetzung der Planung ist mit voraussichtlichen jährlichen Folgekosten verbunden.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19.08.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/326 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung von erweiterten Gewerbeflächen, um der Nachfrage nach verschiedenen Ansiedlungsflächen für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie großflächige Betriebe nachzukommen. Die Fläche im Bereich Niedersprockhövel ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Das geplante Gebiet umfasst etwa 7,1 Hektar, wovon circa 3,5 Hektar als bebaubare Fläche festgesetzt werden sollen. Die städtebauliche Planung sieht drei unterschiedlich dimensionierte Baufenster vor, die eine individuelle Nutzung ermöglichen. Durch die Anbindung an die Umgehungsstraße L70n soll der gewerbliche Fernverkehr direkt in das überregionale Straßennetz geleitet werden, ohne den Hauptgeschäftsbereich von Niedersprockhövel zu beeinträchtigen. Um die lokale Einzelhandelsstruktur zu schützen, ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa Lebensmitteln oder Drogerieartikeln, vorgesehen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und grenzt an Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen sowie bestehende Gewerbebereiche. Die Erschließung erfolgt über die Wuppertaler Straße. Die Planung steht im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen sowie dem Regionalplan Ruhr, welche die Fläche für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorsehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch den Aufstellungsbeschluss werden nicht verzeichnet.
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- 03.09.2020 · Rat
- 14Bebauungsplan-Nr. 76 "Tackenberg, Am Hilgenstock" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/386 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/386 wird dem Rat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg, Am Hilgenstock“ zur Kenntnis gebracht. Der Plan sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor, das auf einer derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Wuppertaler Straße liegt. Ziel ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, wobei Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen wird, um den Hauptgeschäftsbereich von Niedersprockhövel zu stärken.
Die Planung berücksichtigt verschiedene Gutachten, darunter zum Artenschutz, zur Umweltbilanz sowie zur Entwässerung. Aufgrund von Untersuchungen zum Altbergbau ist der nördliche Bereich der Fläche als Ausgleichsfläche vorgesehen, während der südliche Teil für die Bebauung geeignet erscheint. Das Entwässerungskonzept sieht einen Stauraumkanal sowie ein Regenrückhaltebecken parallel zur Wuppertaler Straße vor.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bürgerinnen und Bürgern Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation geäußert. Im Fokus standen dabei die Anbindung des Alten Kohlenwegs, die Befürchtung von erhöhtem LKW- und Durchgangsverkehr sowie die Belastung der Anwohner. Zudem wurden Anregungen zur Sanierung der Straßenoberflächen und zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wuppertaler Straße eingebracht. Die Verwaltung plant, die Verkehrsführung durch Beschilderungen oder bauliche Maßnahmen wie Baumtore zu regulieren, da die Beschaffenheit des Alten Kohlenwegs für den Schwerlastverkehr ungeeignet ist. Der Rat soll beschließen, das weitere Verfahren unter Abwägung dieser Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung fortzuführen.
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- 03.09.2020 · Rat
- 151. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2020/379 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“. Ziel der Änderung ist es, das bestehende Sondergebiet, das bisher die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und eines Lebensmittelvollsortimenters festlegte, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters sowie die städtebauliche Absicht, die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches von Haßlinghausen zu vermeiden und stattdessen die Stärkung des Hauptgeschäftsbereichs zu fördern.
Das geplante Mischgebiet soll neben Wohngebäuden auch Geschäfts-, Büro- und Einzelhandelsbetriebe ermöglichen, wobei eine Ausweisung von zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa Drogerieartikeln oder Nahrungsmitteln, ausgeschlossen werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Zuge dessen ist auch die Aufhebung der bisherigen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen, um die Darstellung einer gemischten Baufläche wiederherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nimmt und die Änderung unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung beschließt. Der Planentwurf wurde nach der Überarbeitung der westlichen Planfläche, die eine Neugliederung vorsieht, zur abschließenden Satzungsbeschlussfassung vorgelegt.
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- 03.09.2020 · Rat
- 16Bestellung zweier ehrenamtlich Beauftragte für die DenkmalpflegeZur Vorlage · 2020/371 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 3. September 2020 die Bestellung von zwei ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des § 24 des Denkmalschutzgesetzes.
Ein bisheriger Beauftragter, der bereits seit Februar 2015 in diesem Amt tätig war, wurde nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit erneut bestellt. Zu seinem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen an die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband, die Beobachtung von Vorhaben mit Relevanz für den Denkmalschutz sowie die Organisation des Tages des offenen Denkmals. Er übernimmt zudem die Bearbeitung von Bürgeranfragen bezüglich des Denkmalwerts von Objekten und steht im Austausch mit Denkmalbesitzern.
Zusätzlich wurde ein zweiter ehrenamtlicher Beauftragter bestellt. Dieser ist als freischaffender Glaskünstler tätig und bringt Erfahrung in der Arbeit an denkmalgeschützten Gebäuden mit. Ziel der Erweiterung um eine zweite Person ist es, eine stärkere Anlaufstelle für Bürgerfragen im Bereich des Denkmalschutzes zu schaffen und die Untere Denkmalbehörde zu entlasten.
Die erforderliche Abstimmung mit dem Landschaftsverband wurde für beide Personen hergestellt, und die Zustimmung des Landeskonservators liegt vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hatte bereits im Juni 2020 die entsprechende Empfehlung für beide Bestellungen ausgesprochen. Die Neubesetzung erfolgt ohne haushaltsmäßige Auswirkungen für die Stadt.
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- 03.09.2020 · Rat
- 17Förderprogramme des Landes NRW hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 09.08.2020Zur Vorlage · 2020/358 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/358 befasst sich mit dem Thema der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, der am 9. August 2020 eingereicht wurde.
Die Vorlage ist für die 17. Sitzung des Rates am 3. September 2020 vorgesehen und findet im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung statt. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in den Anlagen zur Vorlage enthalten.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder dem Ausschuss einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage liegen in der vorliegenden Fassung keine abschließenden Angaben zu konkreten Personalkosten oder Sachkosten vor.
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- 03.09.2020 · Rat
- 18SkaterparkZur Vorlage · 2020/385 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/385 befasst sich mit der Realisierung einer Skateranlage im Ortsteil Haßlinghausen. Im Nachgang zu einer Entscheidung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem Jahr 2018 hat die Verwaltung verschiedene Standorte untersucht. Als geeignet wurde eine Fläche an der Poststraße/Glückauf-Trasse identifiziert, die sich in unmittelbarer Nähe zum Busbahnhof Haßlinghausen befindet. Das Grundstück wird derzeit für Lagerzwecke genutzt und liegt im Innenbereich der Stadt Sprockhöel. Eine Bauvoranfrage für die Errichtung der Anlage wurde bereits durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie durch die zuständigen Fachbehörden positiv beschieden; das Baugenehmigungsverfahren ist derzeit im Gange.
Für die Finanzierung des Vorhabens ist eine Gesamtsumme von 200.000 Euro brutto veranschlagt. Ein Teil der Kosten soll über das VITAL-Projekt durch eine Zuwendung der Bezirksregierung in Höhe von 130.000 Euro gedeckt werden, während ein Eigenanteil von 70.000 Euro verbleibt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Mittel aus einem neuen Städtebauförderungsprogramm des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für Sportstätten zu beantragen. Da für das Programmjahr 2020 eine Förderung von 100 Prozent vorgesehen ist, wird dem Rat vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zur Antragstellung zu fassen. Die Frist für die Einreichung der Förderanträge bei der Bezirksregierung endet am 16. Oktober 2020.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 19Freizeitplätze hier: Antrag der WfS-Fraktion vom 09.08.2020Zur Vorlage · 2020/359 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/359 befasst sich mit dem Thema der Freizeitplätze in Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der WfS-Fraktion, der am 9. August 2020 eingereicht wurde. Die Vorlage wurde im Sachgebiet Gremien/Zukunft erstellt und ist für die 19. Sitzung des Rates am 3. September 2020 vorgesehen.
Der Inhalt der konkreten Entscheidungsgrundlage sowie die Details zum Beschlussvorschlag sind in den Anlagen der Vorlage enthalten. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist vermerkt, dass mit jährlichen Folgekosten zu rechnen ist, die sich auf Personalkosten und Sachkosten verteilen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass der zuständige Fachbereich dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die genaue Frequenz der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht näher spezifiziert, wird jedoch als Teil des Berichtswesens aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20Kein Platz für Rassismus hier: gemeinsamer Antrag aller politischer VertretungenZur Vorlage · 2020/380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 3. September 2020 wurde die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/380 zur Beratung vorgelegt. Der Tagesordnungspunkt trägt den Titel „Kein Platz für Rassismus hier“ und basiert auf einem gemeinsamen Antrag aller politischen Vertretungen.
Die vorliegende Beschlussvorlage, die dem Sachgebiet Digitalisierung/IT zugeordnet ist, dient der Vorbereitung einer Entscheidung über die Inhalte des Antrags. Details zu den konkreten Maßnahmen oder den genauen Inhalten des Antrags sind in der Anlage zur Vorlage enthalten. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen in der vorliegenden Dokumentation keine spezifischen Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor. Die Vorlage ist als Beschlussvorlage des Bürgermeisters deklariert und wurde für eine nichtöffentliche Sitzung des Rates vorbereitet.
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- 03.09.2020 · Rat
- 21Benennung der Preisträger für den Heimatpreis 2020 in SprockhövelZur Vorlage · 2020/373 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. September 2020 wurde die Benennung der Preisträger für den Heimatpreis 2020 in Sprockhövel behandelt. Die Vorlage basiert auf dem Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Förderung lokaler Besonderheiten und regionaler Identität zum Ziel hat. Für innovative Heimatprojekte stellt das Land pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung.
Nach der Sichtung von insgesamt 11 eingegangenen Bewerbungen durch eine Jury, die sich aus Vertretern der Verwaltung und dem Ältestenrat zusammensetzt, wurde dem Rat eine Empfehlung zur Verteilung des Preisgeldes vorgelegt. Die Verteilung der Mittel erfolgt gestaffelt. Den ersten Platz mit einem Preisgeld von 3.500 Euro erhält die Kooperation zwischen dem Heimat- und Geschichtsverein und der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule. Der zweite Platz geht mit 1.000 Euro an den Bergbauaktiv Ruhr e.V. Den dritten Platz mit einem Preisgeld von 500 Euro erhält eine Einzelperson.
Die Kriterien für eine Berücksichtigung waren die Stärkung der Gemeinschaft, der Erhalt von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der lokalen Identität. Voraussetzung für die Teilnahme war ein ehrenamtliches, freiwilliges und unentgeltliches Engagement innerhalb der Stadtgrenzen. Der Rat folgt mit dem Beschluss der Empfehlung der Jury.
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- 03.09.2020 · Rat
- 22Zwischenbericht über die Aktivitäten der ZukunftskommissionZur Vorlage · 2020/377 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/377 dient der Information des Rates über den aktuellen Stand der Arbeiten der Zukunftskommission. In der Sitzung des Rates am 3. September 2020 wird ein Zwischenbericht über die Aktivitäten dieses Gremiums zur Kenntnis gebracht.
Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Der Inhalt des Berichts wird in der vorliegenden Fassung durch eine noch ausstehende Anlage ergänzt, die laut den Erläuterungen in den Tagen nach der Erstellung der Vorlage hinzugefügt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Mitglieder des Rates den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für den Haushalt hervor.
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- 03.09.2020 · Rat
- 23Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/295 dient als Tagesordnungspunkt für die 23. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 3. September 2020. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass die Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist eine Option aufgeführt, die vorsieht, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Federführung beim Sachgebiet Digitalisierung/IT liegt. Weitere Details zu den Inhalten der Mitteilungen oder zu den finanziellen Auswirkungen sind in diesem Dokument nicht spezifiziert, da auf etwaige Anlagen verwiesen wird.
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- 03.09.2020 · Rat
- 24Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/296 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung.
Nach dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerinnen schriftlich erfolgen. Darüber hinaus besteht das Recht, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs einzubringen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung ist nicht zwingend erforderlich; es kann auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft verwiesen werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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- 03.09.2020 · Rat
- 25Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/297 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung des Tagesordnungspunktes zur Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel für die 25. Sitzung des Rates am 3. September 2020.
Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Fragestunde fest. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die zeitliche Einordnung flexibel gestalten kann.
Einwohner der Stadt sind berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Dabei ist die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage begrenzt. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 03.09.2020 · Rat