1. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“. Ziel der Änderung ist es, das bestehende Sondergebiet, das bisher die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und eines Lebensmittelvollsortimenters festlegte, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters sowie die städtebauliche Absicht, die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches von Haßlinghausen zu vermeiden und stattdessen die Stärkung des Hauptgeschäftsbereichs zu fördern.
Das geplante Mischgebiet soll neben Wohngebäuden auch Geschäfts-, Büro- und Einzelhandelsbetriebe ermöglichen, wobei eine Ausweisung von zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa Drogerieartikeln oder Nahrungsmitteln, ausgeschlossen werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Zuge dessen ist auch die Aufhebung der bisherigen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen, um die Darstellung einer gemischten Baufläche wiederherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nimmt und die Änderung unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung beschließt. Der Planentwurf wurde nach der Überarbeitung der westlichen Planfläche, die eine Neugliederung vorsieht, zur abschließenden Satzungsbeschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020kein Ergebnis hinterlegt