Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/297 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung des Tagesordnungspunktes zur Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel für die 25. Sitzung des Rates am 3. September 2020.
Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Fragestunde fest. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die zeitliche Einordnung flexibel gestalten kann.
Einwohner der Stadt sind berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Dabei ist die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage begrenzt. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020kein Ergebnis hinterlegt