Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/296 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung.
Nach dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerinnen schriftlich erfolgen. Darüber hinaus besteht das Recht, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs einzubringen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung ist nicht zwingend erforderlich; es kann auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft verwiesen werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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- 03.09.2020kein Ergebnis hinterlegt