Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Abbau einer Containerreihe der Flüchtlingsunterkunft in der Dresdener Straße / Börgersbruch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/278 des Sachgebiets Soziales befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Kündigung und der Abbau einer Containerreihe der Flüchtlingsunterkunft in der Dresdener Straße / Börgersbruch.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Juni 2020. Darin wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Erfüllungsquoten in der Stadt Sprockhövel derzeit nicht mit einer größeren Anzahl von Zuweisungen Geflüchteter zu rechnen ist. Um den Mietvertrag für die betreffende Containerreihe noch vor der Sommerpause kündigen zu können, wurde bereits am 30. Juni 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, dieser Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen. Mit der Bestätigung durch den Rat wird die Kündigung und der Abbau der Containerreihe formal legitimiert. Für die Umsetzung der Maßnahme werden jährliche Folgekosten in Höhe von geschätzten 17.100 Euro veranschlagt. Dem Rat ist nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 20.08.2020kein Ergebnis hinterlegt