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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht II. Quartal 2020Zur Vorlage · 2020/276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/276 dient der Vorlage des haushaltswirtschaftlichen Berichts für das zweite Quartal des Jahres 2020. Der Bericht wurde vom Bürgermeister zur Beratung in den entsprechenden Gremien vorgelegt.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 sowie des Rates am 3. September 2020 vorgesehen. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die haushaltswirtschaftliche Lage des zweiten Quartals 2020 zur Kenntnis nehmen.
In der Vorlage sind keine spezifischen finanziellen Auswirkungen in Form von Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen quantifiziert. Es handelt sich um ein formales Verfahren zur Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft durch den zuständigen Fachbereich.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/277 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Bürgermeister hat die Vorlage für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 sowie für die Sitzung des Rates am 3. September 2020 vorbereitet.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Informationen zur haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient somit der Information der kommunalen Entscheidungsgremien über den Stand der Haushaltsführung. Weiterführende Details zu den spezifischen finanziellen Kennzahlen oder detaillierten Erläuterungen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten, die als Bestandteil der Unterrichtung angeführt werden. Eine Entscheidung über Maßnahmen oder eine Änderung der Haushaltsplanung ist in diesem Dokument nicht vorgesehen, da der Beschlussvorschlag lediglich die formale Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2020/321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/321 des Bürgermeisters befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Vorlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegenden Ausgaben umfassen zwei spezifische Vorgänge. Zum einen ist die Anschaffung einer Programmschnittstelle in Höhe von 1.190,00 Euro vorgesehen. Diese dient dem Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände und wird für die Prüfung von Bauanträgen sowie für die Erteilung von Bauerlaubnissen benötigt. Zum anderen wird eine Erstattung von Drittaufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.243,91 Euro aufgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Nachforderung des endgültigen Schulkostenbeitrags für das Jahr 2018 durch die Förderschule Gevelsberg.
Die Gesamtkosten der aufgeführten Positionen belaufen sich auf 3.433,91 Euro. Laut den Angaben in der Vorlage werden diese Mehraufwendungen durch Deckung kompensiert. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 sowie des Rates am 3. September 2020 zur Beratung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020Zur Vorlage · 2020/308 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates wird die Vorlage 2020/308 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage ist der Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020.
Der Bericht enthält eine Prognose über die finanzielle Entwicklung der Stadt. Demnach ergibt sich für den betrachteten Zeitraum ein prognostizierter Fehlbetrag in Höhe von 280.281 Euro. Dieser Wert stellt einen Anstieg von 103.839 Euro im Vergleich zum Bericht des ersten Quartals dar. Als Ursache für diese Entwicklung werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie angeführt, welche sich ab dem zweiten Quartal im Haushaltsbericht niederschlagen.
Die Vorlage aus dem Geschäftsbereich I dient der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltslage. Ein Beschluss zur Kenntnisnahme des Berichts wird vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020Zur Vorlage · 2020/303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/303 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den entsprechenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
Dem Bericht zufolge wird auf Basis einer vorsichtigen Prognose davon ausgegangen, dass der im Stellenplan 2020 festgelegte Gesamtansatz für die Personalkosten auskömmlich sein wird. Dennoch weist die Verwaltung auf bestehende Prognoserisiken hin. Ein wesentlicher Faktor sind die anstehenden Tarifverhandlungen, für die eine Tarifsteigerung von etwa zwei Prozent kalkuliert wurde. Ein Ergebnis, das über dieser Annahme liegt, könnte die Einhaltung des Gesamtansatzes beeinflussen.
Zudem wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, die zu bildenden Rückstellungen, insbesondere für Pensionsverpflichtungen, exakt zu kalkulieren. Die Verwaltung führt an, dass eine verstärkte Einstellung von Beamten im Rahmen von externen Stellennachbesetzungen zu höheren Rückstellungsverpflichtungen führen würde. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Personalkostenentwicklung und die damit verbundenen finanziellen Unsicherheitsfaktoren im laufenden Haushaltsjahr.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2020/2021 hier: Stadtplaner*in - SG IV.1.1 Planen und UmweltZur Vorlage · 2020/322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel beabsichtigt, im Stellenplan 2020/2021 eine zusätzliche Vollzeitstelle im Sachgebiet IV.1.1 Planen und Umwelt einzurichten. Es handelt sich dabei um eine Position als Stadtplanerin oder Stadtplaner bzw. Architekt oder Architekt in der Besoldungsgruppe EG 12. Der Antrag auf Einrichtung dieser Ingenieurstelle geht von der Fachbereichsleitung IV.1 Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen aus.
Die Begründung für die neue Stelle liegt in der hohen Arbeitsbelastung der bisherigen Kapazitäten. Da die einzige bestehende Stadtplanerstelle neu besetzt wurde und die Aufgaben durch die Vielzahl an laufenden Projekten bereits die Kapazitäten einer einzelnen Person überschreiten, wird die Schaffung einer weiteren Stelle als notwendig erachtet. Die Aufgaben können laut Verwaltung nicht von anderen Mitarbeitenden des Sachgebiets übernommen werden, da die erforderliche fachspezifische Ausbildung fehlt.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Bauleitplanung, den Denkmalschutz, die Verkehrsplanung sowie die Betreuung des öffentlichen Personennahverkehrs. Zu den konkreten Projekten gehören verschiedene Bebauungspläne, wie etwa für die Gebiete „Am Susewind“, „Im Beisenbruch“ oder „Eickerstrasse“ sowie das integrierte Handlungskonzept Haßlinghausen. Zudem umfasst die Stelle die planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen und die Bauberatung. Die Personalkosten für die Stelle werden auf etwa 94.310 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2021 mit einer entsprechenden Steigerung der Kosten zu rechnen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Einrichtung der Stelle zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Digitalisierung/E-Government hier: SachstandZur Vorlage · 2020/327 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020 wurde ein Sachstandsbericht zum Thema Digitalisierung und E-Government vorgelegt. Die Verwaltung hatte zuvor auf Anfrage der SPD-Fraktion im Februar 2020 eine Übersicht über laufende und geplante Maßnahmen erstattet.
Der Bericht erläutert, dass die Umsetzung der für 2020 und 2021 vorgesehenen Maßnahmen von externen Faktoren abhängt. Neben den bereits erwarteten Verzögerungen durch externe Auftragsbearbeitung oder personelle Engpässe haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie die ursprüngliche Terminplanung beeinflusst. Gleichzeitig kam es zu einer Beschleunigung bestimmter Digitalisierungsschritte. Um die Dienstfähigkeit des Rathauses bei Quarantäne-Situationen zu gewährleisten, wurden technische und rechtliche Voraussetzungen für mobiles Arbeiten, Videokonferenzen sowie die Nutzung eines Messenger-Dienstes für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse geschaffen.
Aktuell sind etwa 47 Beschäftigte mit mobilen Endgeräten ausgestattet, darunter die Mitglieder des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse sowie die EDV-Abteilung. Ein Teil der Belegschaft nutzt die Möglichkeit zur mobilen Arbeit außerhalb des Rathauses. Zudem wurde die technische Ausstattung der Konferenzräume sowie der Glückauf-Halle für die Durchführung von Rats- und Ausschusssitzungen durch Bildschirme und Leinwände erweitert. Der Finanzbedarf konnte bislang aus den Haushaltsansätzen 202<0xE2><0x80><0xAF>0 gedeckt werden, wobei die Notwendigkeit überplanmäßiger Mittel zum Jahresende nicht ausgeschlossen wird. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Abbau einer Containerreihe der Flüchtlingsunterkunft in der Dresdener Straße / BörgersbruchZur Vorlage · 2020/278 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/278 des Sachgebiets Soziales befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Kündigung und der Abbau einer Containerreihe der Flüchtlingsunterkunft in der Dresdener Straße / Börgersbruch.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Juni 2020. Darin wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Erfüllungsquoten in der Stadt Sprockhövel derzeit nicht mit einer größeren Anzahl von Zuweisungen Geflüchteter zu rechnen ist. Um den Mietvertrag für die betreffende Containerreihe noch vor der Sommerpause kündigen zu können, wurde bereits am 30. Juni 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, dieser Dringlichkeitsentscheidung zuzustimmen. Mit der Bestätigung durch den Rat wird die Kündigung und der Abbau der Containerreihe formal legitimiert. Für die Umsetzung der Maßnahme werden jährliche Folgekosten in Höhe von geschätzten 17.100 Euro veranschlagt. Dem Rat ist nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021 / 22Zur Vorlage · 2020/337 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/337 befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/22 in Sprockhövel. Ziel der jährlichen Planung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Schule ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Änderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für ein- bis sechsjährige Kinder sowie die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen sicherzustellen.
Für den Wohnbereich 1 in Haßlinghausen wird durch den Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie die Nutzung einer Übergangseinrichtung eine vollständige Abdeckung des Bedarfs bei den Ü3-Kindern für das Jahr 2021/22 prognostiziert. Im Wohnbereich 2 in Niedersprockhövel wird für das kommende Jahr ein Bedarf an neuen Plätzen festgestellt, der durch den Neubau und die Erweiterung der Kita „Bahnhofstraße“ der Elterninitiative KAZ e. V. abgedeckt werden soll. Für die U3-Versorgung wird durch neue institutionelle Plätze und eine neue Großtagespflegestelle ab Januar 2021 eine weiterhin gute Versorgungsquote erwartet. Die Umsetzung der Planung ist mit voraussichtlichen jährlichen Folgekosten verbunden.
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- 03.09.2020 · Rat
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19.08.2020 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/291 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/291 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist eine Option vorgesehen, die vorsieht, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Federführung beim Sachgebiet Digitalisierung/IT liegt. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Mitteilungen oder etwaigen finanziellen Auswirkungen sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da auf entsprechende Anlagen verwiesen wird.
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- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/292 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020. Grundlage der Vorlage ist die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 19 Absatz 2.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt in der Sitzung mündlich oder auf Wunsch schriftlich. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt direkt in der Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Für diese mündlichen Anfragen ist eine kurze Fassung vorgesehen, die eine kurzfristige Beantwortung ermöglicht, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorliegenden Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 20.08.2020 · Haupt- und Finanzausschuss