Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/292 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. August 2020. Grundlage der Vorlage ist die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 19 Absatz 2.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt in der Sitzung mündlich oder auf Wunsch schriftlich. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt direkt in der Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Für diese mündlichen Anfragen ist eine kurze Fassung vorgesehen, die eine kurzfristige Beantwortung ermöglicht, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorliegenden Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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