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Beschlussvorlage

Sparkassenangelegenheiten hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2019

2020/281 03.09.2020 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Rates am 3. September 2020 wird über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2019 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/281 befasst sich mit der Zuweisung des Bilanzgewinns in Höhe von 277.274,71 Euro.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat hat bereits am 8. Juni 2020 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2019 der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Als Begründung für diesen Vorschlag wird die bestehende Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 des Handelsgesetzbuches (HGB) angeführt. Die Entscheidung über diesen Vorschlag liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 03.09.2020
    kein Ergebnis hinterlegt