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Beschlussvorlage

Bestellung zweier ehrenamtlich Beauftragte für die Denkmalpflege

2020/371 03.09.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 3. September 2020 die Bestellung von zwei ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des § 24 des Denkmalschutzgesetzes.

Ein bisheriger Beauftragter, der bereits seit Februar 2015 in diesem Amt tätig war, wurde nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit erneut bestellt. Zu seinem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen an die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband, die Beobachtung von Vorhaben mit Relevanz für den Denkmalschutz sowie die Organisation des Tages des offenen Denkmals. Er übernimmt zudem die Bearbeitung von Bürgeranfragen bezüglich des Denkmalwerts von Objekten und steht im Austausch mit Denkmalbesitzern.

Zusätzlich wurde ein zweiter ehrenamtlicher Beauftragter bestellt. Dieser ist als freischaffender Glaskünstler tätig und bringt Erfahrung in der Arbeit an denkmalgeschützten Gebäuden mit. Ziel der Erweiterung um eine zweite Person ist es, eine stärkere Anlaufstelle für Bürgerfragen im Bereich des Denkmalschutzes zu schaffen und die Untere Denkmalbehörde zu entlasten.

Die erforderliche Abstimmung mit dem Landschaftsverband wurde für beide Personen hergestellt, und die Zustimmung des Landeskonservators liegt vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hatte bereits im Juni 2020 die entsprechende Empfehlung für beide Bestellungen ausgesprochen. Die Neubesetzung erfolgt ohne haushaltsmäßige Auswirkungen für die Stadt.

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Beratungsfolge

  • 03.09.2020
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