Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020 wurde über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 88 „Eickerstraße“ beraten. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung auf einer Fläche nördlich der Eickerstraße, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Im Zuge dessen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um die südlich der Eickerstraße gelegene Fläche von einer Friedhofsfläche in eine Parkanlage umzuwidmen.
Die Vorlage dokumentiert die Ergebnisse der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit Nachbargemeinden, die im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 13. Juli 2020 stattfand. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 15 keine Anregungen oder Bedenken ab, während sieben allgemeine Hinweise einreichten. Eine Behörde brachte Anregungen und Bedenken vor. Der Ausschuss nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss, wie in der entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren.
Zuvor fand im Sommer 2019 eine Bürgeranhörung statt, bei der die Entwurfsvarianten mehrheitlich befürwortet wurden, jedoch Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage geäußert wurden. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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Beratungsfolge
- 07.09.2020kein Ergebnis hinterlegt