Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Handlungskonzept Wohnen hier: EndberichtZur Vorlage · 2020/383 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/383 befasst sich mit dem Endbericht zum Handlungskonzept Wohnen. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird der Abschlussbericht zur Kenntnis genommen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, die Ergebnisse des Berichts bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.
Der Auftrag zur Erstellung des Handlungskonzeptes wurde im Juli 2018 an das Unternehmen Empirica aus Bonn vergeben. Die Finanzierung des Auftrags erfolgte durch die Stadt Sprockhövel, da keine weiteren Akteure für eine Mitfinanzierung gewonnen werden konnten. Die Grundlage der Arbeit bildeten Analyse- und Prognoseergebnisse, aus denen Strategien und Ziele abgeleitet wurden. Dieser Prozess erfolgte unter Einbeziehung der Akteure des Wohnungsmarktes.
Das Konzept umfasst die Formulierung von Leitzielen sowie die Erarbeitung von Strategien und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarktes in Sprockhövel. Dabei wurden konkrete Maßnahmenvorschläge für das gesamte Stadtgebiet sowie für spezifische Teilräume entwickelt. Vor der Vorlage des Endberichts wurden bereits eine Quartiersanalyse durchgeführt und allgemeine Handlungsempfehlungen für das Stadtgebiet erarbeitet. Die Vorlage dient somit der finalen Vorstellung der Ergebnisse durch das beauftragte Unternehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 215. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Eickerstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGBZur Vorlage · 2020/334 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/334 befasst sich mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche, die im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen ist, hin zur Planung eines Wohngebietes mit einer Parkanlage. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt.
Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2019 wurden Entwurfsvarianten zur Entwicklung des Wohngebietes diskutiert. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Entwurf zustimmte, wurden Bedenken hinsichtlich einer erhöhten Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage auf einer Ausgleichsfläche geäußert. Auf Basis dieser Beteiligung wurde die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage einer spezifischen Variante zu erarbeiten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 13. Juli 2020 statt. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 14 keine Anregungen oder Bedenken ab, während 9 Stellen allgemeine Hinweise einreichten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll die eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGBZur Vorlage · 2020/333 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020 wurde über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 88 „Eickerstraße“ beraten. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung auf einer Fläche nördlich der Eickerstraße, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Im Zuge dessen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um die südlich der Eickerstraße gelegene Fläche von einer Friedhofsfläche in eine Parkanlage umzuwidmen.
Die Vorlage dokumentiert die Ergebnisse der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit Nachbargemeinden, die im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 13. Juli 2020 stattfand. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 15 keine Anregungen oder Bedenken ab, während sieben allgemeine Hinweise einreichten. Eine Behörde brachte Anregungen und Bedenken vor. Der Ausschuss nahm die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss, wie in der entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren.
Zuvor fand im Sommer 2019 eine Bürgeranhörung statt, bei der die Entwurfsvarianten mehrheitlich befürwortet wurden, jedoch Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage geäußert wurden. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Bebauungsplan Nr. 14 "Am Susewind" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 bauGBZur Vorlage · 2020/372 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020 wurde über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14 „Am Susewind“ beraten. Gegenstand der Vorlage war das Ergebnis der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.
Das geplante Gebiet am Rande des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für eine Kombination aus Wohnbebauung und Gewerbe. Vorgesehen ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern. Im Erdgeschossbereich soll Platz für gewerbliche Nutzungen, insbesondere für die Wiederansiedlung eines Lebensmittelmarktes, geschaffen werden. Die Verlagerung des Marktes erfolgt von einem ehemaligen Standort im Stadtteil auf das neue Areal, wobei keine Erweiterung der Verkaufsfläche vorgesehen ist.
Im Rahmen der Beteiligungsphase zwischen Juli und August 2020 gaben 52 angeschriebene Behörden und Träger öffentliche Belange sowie Nachbarstädte Rückmeldungen ab. Während ein Großteil der Stellungnahmen keine Bedenken enthielt, wurden von drei Stellen Anregungen und Bedenken vorgebracht. Der Ausschuss nahm diese Anregungen zur Kenntnis und beschloss, wie in der Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt sieht die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß 3 2 BauGBZur Vorlage · 2020/381 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/381 befasst sich mit dem Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Ziel der Planung ist die Schaffung von Gewerbeflächen in Sprockhövel, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und große Unternehmen gerecht zu werden. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Erschließungsplanungen, ein Versickerungsgutachten sowie ein Entwässerungskonzept erstellt. Aufgrund von Rücksprachen mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung Arnsberg wurden Anpassungen an der Planung vorgenommen. Eine bereits durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ergab eine grundsätzliche Zustimmung zu den Entwurfsvarianten, wobei Anwohner Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie Wünsche zur Verkehrsleitung und zur Vermeidung von Durchfahrten äußerten.
Die Verwaltung hat die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden im Zeitraum vom 13. Juli bis zum 17. August 2020 durchgeführt. Von den 52 angeschriebenen Stellen gaben 17 Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken ab, während sieben weitere Stellen lediglich allgemeine Hinweise einreichten. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken von den beteiligten Behörden oder Trägern vorgebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat beschlossen, die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung weiter zu verfahren. Der nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bebauungsplan Nr. 77 "Dellwig II" hier: Vorstellung der PlanentwürfeZur Vorlage · 2020/382 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/382 zur Vorstellung der Planentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 77 „Dellwig II“ vor. Der Ausschuss hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein bereits im Jahr 2000 beschlossenes Verfahren, das zuvor aufgrund eines Investorenrückzugs nicht fortgeführt wurde. Das betreffende unbebaute Grundstück liegt gegenüber der Altenpflegeeinrichtung „Haus am Quell“. Da der Regionalverband Ruhr eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet ablehnte, ist die Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf gemäß dem Flächennutzungplan vorgesehen.
Nachdem ein ursprüngliches Nutzungskonzept für betreutes Wohnen durch einen Investor nicht realisiert werden konnte, verfolgt die Verwaltung das Ziel, durch die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs die notwendigen Rahmenbedingungen für künftige Investoren zu schaffen. Die Planung sieht aufgrund der Hanglage eine Erschließungsstraße vor, die an die Straße Dellwig anschließt und das Grundstück Ostermanns Holz 4 anbindet. Es wurden zwei Planvarianten erstellt, die im Rahmen des Verfahrens zur weiteren Entwicklung des Gebiets dienen sollen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2020/384 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung legte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung einen Sachstandsbericht vor. Im Rahmen der Corona-Pandemie informiert die Fachabteilung weiterhin Unternehmen über Unterstützungsleistungen und berät in Zusammenarbeit mit der EN-Agentur sowie der SIHK. Aufgrund der aktuellen Lage wurden für das Jahr 2020 keine Veranstaltungen geplant; eine Wiederaufnahme von Formaten wie dem Unternehmerfrühstück ist für 2021 vorgesehen.
Im Bereich der Gewerbeentwicklung verzeichnete die Wirtschaftsförderung Anfragen aus den Bereichen E-Commerce, Metallverarbeitung und Lebensmittelindustrie sowie Bedarf an Erweiterungsflächen. Die Besuche bei Einzelhändlern und Unternehmen im Stadtgebiet wurden wieder aufgenommen. Zur Förderung des lokalen Einzelhandels wurde eine Plakataktion mit 45 teilnehmenden Betrieben umgesetzt. Zudem ist das „Online-Schaufenster“ als neue Website für Unternehmen und Dienstleister aktiv, auf der sich bislang etwa 40 Betriebe präsentieren.
Weitere Projekte umfassen die geplante Umnutzung eines ehemaligen Kiosks am Busbahnhof in Niedersprockhövel als Info-Point für Stadtmarketing und Tourismus sowie eine geplante Gutschein-Aktion für die Gastronomie. Der Wochenmarkt wird durch die Akquise neuer Aussteller weiterentwickelt. Im Bereich der Stadtgestaltung findet eine Aufwertung des Malakow Parks statt, wobei unter anderem neue Sitzgelegenheiten und Mülltonnen installiert wurden. Parallel dazu wird eine Testphase für Hundekot-Entsorgungsstationen in Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsunternehmen AHE durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2020/378 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/378 zur Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen vor. Der Inhalt der Vorlage umfasst die Information über die seit der letzten Ausschusssitzung eingegangenen und bearbeiteten Vorgänge im Bereich des Bauwesens.
Die Dokumentation beinhaltet eine Aufstellung der neu angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen dieser Bekanntgabe aufgeführt. Zur Identifizierung von gewerblichen Vorhaben ist in der entsprechenden Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile ein „G“ vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Informationen lediglich zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bekanntgabe zu erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/387 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/387 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Juli 2020. Der Inhalt der Vorlage ist unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil geführt.
Die Vorlage enthält keine spezifischen inhaltlichen Erläuterungen oder detaillierte Sachverhaltsdarstellungen im Haupttext, sondern verweist auf die entsprechenden Anlagen. Es ist kein konkreter Beschlussvorschlag formuliert. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorgelegt wird. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder zusätzliche Kosten werden in der vorliegenden Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/388 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/388 dient als Grundlage für die kommende Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020. Der Gegenstand der Vorlage betrifft Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und ist für die nichtöffentliche Sitzung des genannten Ausschusses vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Über die Notwendigkeit von Berichten an den Ausschuss oder den Rat nach Abschluss der Behandlungen liegen in der vorliegenden Fassung keine spezifischen Angaben vor. Auswirkungen auf den Haushalt, etwa durch Personalkosten oder Sachkosten, werden in der Vorlage nicht beziffert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung