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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Am Susewind" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 bauGB

2020/372 07.09.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 7. September 2020 wurde über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14 „Am Susewind“ beraten. Gegenstand der Vorlage war das Ergebnis der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.

Das geplante Gebiet am Rande des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für eine Kombination aus Wohnbebauung und Gewerbe. Vorgesehen ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern. Im Erdgeschossbereich soll Platz für gewerbliche Nutzungen, insbesondere für die Wiederansiedlung eines Lebensmittelmarktes, geschaffen werden. Die Verlagerung des Marktes erfolgt von einem ehemaligen Standort im Stadtteil auf das neue Areal, wobei keine Erweiterung der Verkaufsfläche vorgesehen ist.

Im Rahmen der Beteiligungsphase zwischen Juli und August 2020 gaben 52 angeschriebene Behörden und Träger öffentliche Belange sowie Nachbarstädte Rückmeldungen ab. Während ein Großteil der Stellungnahmen keine Bedenken enthielt, wurden von drei Stellen Anregungen und Bedenken vorgebracht. Der Ausschuss nahm diese Anregungen zur Kenntnis und beschloss, wie in der Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt sieht die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vor.

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