15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Eickerstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/334 befasst sich mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche, die im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen ist, hin zur Planung eines Wohngebietes mit einer Parkanlage. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt.
Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2019 wurden Entwurfsvarianten zur Entwicklung des Wohngebietes diskutiert. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Entwurf zustimmte, wurden Bedenken hinsichtlich einer erhöhten Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage auf einer Ausgleichsfläche geäußert. Auf Basis dieser Beteiligung wurde die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage einer spezifischen Variante zu erarbeiten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 13. Juli 2020 statt. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 14 keine Anregungen oder Bedenken ab, während 9 Stellen allgemeine Hinweise einreichten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll die eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entscheiden.
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