Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel hier: Wahl des vorsitzenden Mitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/335 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Wahl des vorsitzenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel. Die Wahl soll für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Rates der Stadt Sprockhövel erfolgen.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 11 Absatz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung des Trägers eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates wählt. Gemäß Paragraph 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl stattzufinden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Person gewählt ist, welche mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Kandidat eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall ist diejenige Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei einem Gleichstand der Stimmen entscheidet das Los. Die Bürgermeisterin ist bei der Abstimmung stimmberechtigt, auch wenn sie selbst zur Wahl steht; dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder, die zur Wahl stehen. Für die vorangegangene Legislaturperiode war ein Ratsmitglied als vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates bestimmt.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt