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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführern / Schriftführerinnen des Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 5. November 2020 stand die Bestellung von Schriftführerinnen für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/401, die aus dem Sachgebiet Digitalisierung/IT stammt, diente dazu, die gesetzliche Anforderung gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. Diese Regelung schreibt vor, dass über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden muss.
Der Beschlussvorschlag sah vor, drei Personen zu Schriftführerinnen für die Protokollierung der Ratsbeschlüsse zu bestellen. Die Umsetzung dieser Bestellung ist eine formale Voraussetzung, um in die weiteren Tagesordnungspunkte der Sitzung eintreten zu können. Aus der Vorlage geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 05.11.2020 · Rat
- 2Einführung und Vereidigung der BürgermeisterinZur Vorlage · 2020/300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/300 dient der Durchführung der Amtseinführung und Vereidigung der Bürgermeisterin im Rahmen einer Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgt die Vereidigung der Bürgermeisterin durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden in einer Sitzung des Rates.
Die Durchführung der Amtseinführung und der Vereidigung obliegt im Rahmen einer konstituierenden Ratssitzung der Altersvorsitzenden oder der ehrenamtlichen Stellvertreterin bzw. des ehrenamtlichen Stellvertreters. Die Vorlage ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 5. November 2020 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 05.11.2020 · Rat
- 3Verpflichtung und Einführung der RatsmitgliederZur Vorlage · 2020/301 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/301 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der formellen Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder der Stadt Sprockhövel. Grundlage für dieses Verfahren ist § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser schreibt vor, dass die Bürgermeisterin die Ratsmitglieder in feierlicher Form einzuführen und sie zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten hat.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis zu einer spezifischen Erklärung der Bürgermeisterin bekunden. In dieser Erklärung wird die Einführung in das Amt sowie die Verpflichtung ausgesprochen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Zudem umfasst die Verpflichtung die Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung sowie der Gesetze und die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel. Mit der Vorlage wird der formelle Akt zur Amtseinführung der Mitglieder des Rates vorbereitet.
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- 05.11.2020 · Rat
- 4Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen der BürgermeisterinZur Vorlage · 2020/304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. November 2020 wurde die Vorlage 2020/304 zur Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT federführend bearbeitet wird, dient als Grundlage für die anstehende Wahl ehrenamtlicher Stellvertreter aus der Mitte des Rates für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, Stellvertreter zu wählen, welche die Bürgermeisterin bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben vertreten. Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass mindestens zwei Stellvertreter zu wählen sind, schreibt jedoch keine feste Obergrenze vor. Die Entscheidung über die genaue Anzahl der Personen liegt somit im Ermessen des Rates. Die Vorlage dient dazu, diese Anzahl vor der eigentlichen Wahl festzulegen. Über den endgültigen Beschluss entscheidet der Rat nach dem Beratungsverlauf. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 05.11.2020 · Rat
- 5Wahl der Stellvertreter*innen der BürgermeisterinZur Vorlage · 2020/305 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates am 5. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/305 zur Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin vor. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Vorgaben des § 67 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Wahl erfolgt in einem geheimen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Als Grundlage dienen Listenwahlvorschläge, die von den im Rat vertretenen Fraktionen oder Gruppen eingereicht werden können. Einzelne Ratsmitglieder sind nicht berechtigt, eigene Listenvorschläge einzubringen, können sich jedoch zu Gruppen zusammenschließen oder gemeinsam mit anderen Fraktionen einen Wahlvorschlag unterbreiten.
Die Abstimmung über alle eingereichten Listen erfolgt in einem einzigen Wahlgang. Dabei kommt das d’Hondtschen Höchstzahlverfahren zur Anwendung, um die zu vergebenden Wahlstellen auf die verschiedenen Vorschläge zu verteilen. Die Zuweisung der Positionen erfolgt nach der Reihenfolge der ermittelten Höchstzahlen. Im Falle eines einheitlichen Wahlvorschlags, auf den sich alle Ratsmitglieder vorab geeinigt haben, gilt dieser als angenommen, sofern keine Gegenstimmen vorliegen. Bei Gleichstand der Höchstzahlen sieht die Rechtsgrundlage eine Stichwahl vor; sollte auch diese zu einem Unentschieden führen, wird die Entscheidung durch Los bestimmt. Die Bürgermeisterin ist gemäß der geltenden Gemeindeordnung selbst stimmberechtigt.
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- 05.11.2020 · Rat
- 6Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter*innen der BürgermeisterinZur Vorlage · 2020/306 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/306 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Verpflichtung und Einführung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Vorlage ist das formale Verfahren nach der Wahl der Stellvertretungen gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach erfolgter Wahl sieht die Vorlage vor, dass die Bürgermeisterin die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten hat. Da der Gesetzgeber hierzu keine detaillierten Regelungen getroffen hat, wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem die Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihr Einverständnis zu einer spezifischen Erklärung der Bürgermeisterin bekunden.
Diese Erklärung umfasst die Zusage, die Aufgaben pflichtbewusst wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der formal korrekten Amtsübergabe und der rechtlichen Verpflichtung der gewählten Stellvertretungen.
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- 05.11.2020 · Rat
- 7Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel hier: Wahl des vorsitzenden MitgliedesZur Vorlage · 2020/335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/335 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Wahl des vorsitzenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel. Die Wahl soll für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Rates der Stadt Sprockhövel erfolgen.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 11 Absatz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung des Trägers eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates wählt. Gemäß Paragraph 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl stattzufinden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Person gewählt ist, welche mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Kandidat eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall ist diejenige Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei einem Gleichstand der Stimmen entscheidet das Los. Die Bürgermeisterin ist bei der Abstimmung stimmberechtigt, auch wenn sie selbst zur Wahl steht; dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder, die zur Wahl stehen. Für die vorangegangene Legislaturperiode war ein Ratsmitglied als vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates bestimmt.
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- 05.11.2020 · Rat
- 8Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Sprockhövel hier: Wahl der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates und der MItarbeitervertreter*innenZur Vorlage · 2020/340 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/340 befasst sich mit der Neubesetzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Sprockhövel nach der Kommunalwahl 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes (SpkG) sowie der Satzung der Stadtsparkasse sind die Mitglieder des Verwaltungsrates neu zu wählen. Der Verwaltungsrat setzt sich neben dem Vorsitzenden aus zehn sachkundigen Mitgliedern und zwei Dienstkräften der Sparkasse zusammen.
Die Wahl der sachkundigen Mitglieder kann Mitglieder der Trägervertretung, sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie die Hauptverwaltungsperson des Trägers oder Dienstkräfte des Trägers umfassen, sofern diese ihren Hauptwohnung im Trägergebiet haben. Für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse wird ein Vorschlag der Personalversammlung herangezogen, der mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder enthalten muss.
Als Voraussetzung für die Wahl der sachkundigen Mitglieder ist der Nachweis einer fachlichen Eignung erforderlich, die ein Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe der Sparkasse ermöglicht. Zudem müssen die Mitglieder gemäß den Anforderungen des Kreditwesengesetzes zuverlässig sein und die notwendige Zeit für ihre Kontrollfunktion aufbringen.
Sollte kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl der sachkundigen Mitglieder und der Dienstkräfte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit dem Zählverfahren nach Hare-Niemeyer. Für jedes gewählte Mitglied ist zudem eine stellvertretende Person zu bestimmen.
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- 05.11.2020 · Rat
- 9Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel hier: Wahl der Stellvertretungen des vorsitzenden MitgliedesZur Vorlage · 2020/338 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/338 des Bürgermeisters befasst sich mit der Wahl der Stellvertretungen für das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel. Gemäß § 11 Absatz 2 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Vertretung des Trägers dazu verpflichtet, aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine erste und eine zweite Stellvertreterin bzw. einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds zu wählen.
Die Wahl der Stellvertretungen erfolgt für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Rates der Stadt Sprockhövel. Als wählbar für diese Positionen sind ausschließlich sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger. Diese Einschränkung begründet sich damit, dass im Falle einer Wahl von Mitarbeitervertretern die Stellvertretung im Vertretungsfall auch die Befugnisse der Dienstvorgesetzten gegenüber den ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitgliedern wahrnehmen müsste.
Das vorgeschlagene Wahlverfahren orientiert sich an den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wie sie bereits bei der Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates angewandt werden. In diesem Rahmen ist es möglich, dass die gewählten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter derselben Partei angehören wie das vorsitzende Mitglied. Die Wahl der Stellvertretungen findet im Anschluss an die Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte statt.
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- 05.11.2020 · Rat
- 10Wahl der Vertreter*innen für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 2020/341 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/341 befasst sich mit der Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Träger der Sparkassen verpflichtet, zwei Mitglieder des Verwaltungsrats in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Satzung sieht vor, dass unter diesen Vertretern mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter sein muss. Sollte kein Hauptverwaltungsbeamter dem Verwaltungsrat angehören, kann alternativ der Beanstandungsbeamte entsandt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Vertreter sieht die Vorlage die Wahl von Ersatzvertretern für den Fall einer Verhinderung der gewählten Mitglieder vor. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung obliegt dem Träger unter Anwendung der Grundsätze der Verhältniswahl, wie es die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorsieht. Die Vorlage dient als Grundlage für die Durchführung dieser Wahl im Rahmen der Ratssitzung.
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- 05.11.2020 · Rat
- 11Wahl von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-SüdZur Vorlage · 2020/350 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/350 befasst sich mit der Wahl von Vertretern für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd. Gemäß der Erläuterungen in der Vorlage ist die Stadt Sprockhövel dazu verpflichtet, drei Mitglieder in die Verbandsversammlung zu entsenden. Für jedes dieser ordentlichen Mitglieder ist zudem jeweils eine stellvertretende Vertretung zu bestellen.
Die Bestimmung der Vertreter und Vertreterinnen kann entweder aus der Mitte der Vertretungskörperschaft oder aus dem Kreis der Beschäftigten der Stadt erfolgen. Die Amtszeit der gewählten Personen ist an die Dauer der jeweiligen Wahlzeit gebunden. Sollten weitere Vertreter benannt werden müssen, ist vorgesehen, dass die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beschäftigter Teil der Delegation ist.
Für den Auswahlprozess ist vorgesehen, dass die Fraktionen zunächst versuchen, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einigen. Im Falle einer fehlenden Einigung und eines ausbleibenden einstimmigen Beschlusses durch den Rat erfolgt die Abstimmung über die einzelnen Fraktionsvorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt.
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- 05.11.2020 · Rat
- 12Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin der Stadt für den Aufsichtsrat und eines Vertreters / einer Vertreterin für die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · 2020/351 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/351 befasst sich mit der Besetzung von Vertretungspositionen der Stadt Sprockhövel in der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Gemäß der Satzung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH ist die Stadt Sprockhövel dazu verpflichtet, jeweils eine stimmberechtigte Vertretung sowohl für den Aufsichtsrat als auch für die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Rat die entsprechenden Vertreter und Vertreterinnen für diese beiden Gremien sowie deren stellvertretende Mitglieder wählt. Die Entscheidung umfasst die Benennung der Personen, die die Interessen der Stadt in den Aufsichtsrat und in die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft vertreten sollen. Die zuständige Fachabteilung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss über den Sachstand zu informieren. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 5. November 2020 zur Beratung vorgelegt. Federführend für diesen Vorgang ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 05.11.2020 · Rat
- 13Wahl jeweils einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat und für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)Zur Vorlage · 2020/352 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/352 geht es um die Wahl von Vertretungen der Stadt Sprockhövel für die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur). Konkret steht die Besetzung der Positionen im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung der EN-Agentur zur Entscheidung an.
Hinsichtlich des Aufsichtsrats wird erläutert, dass die bisherige Wahl des Oberbürgermeisters im Juni 2014 weiterhin Bestand hat, da die Amtsdauer im Aufsichtsrat laut Gesellschaftervertrag nicht begrenzt ist. Ein Austausch des Vertreters im Aufsichtsrat ist jedoch durch den Gesellschaftervertrag jederzeit möglich. Eine Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds ist für den Aufsichtsrat nicht vorgesehen, da die Vertretung in der Gesellschafterversammlung als persönliches Mandat eingestuft wird.
Für die Gesellschafterversammlung der EN-Agentur ist die Wahl eines Vertreters sowie eines stellvertretenden Vertreters durch den Rat erforderlich. Die Vorlage bezieht sich auf die bisherigen Besetzungen aus der vorangegangenen Legislaturperiode, in der der Oberbürgermeister und ein Beigeordnetter als Vertreter und Stellvertreter bestimmt worden waren. Die Entscheidung umfasst die Neubesetzung dieser Mandate für die aktuelle Periode.
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- 05.11.2020 · Rat
- 14Wahl von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NWZur Vorlage · 2020/353 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/353 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Wahl von Vertretern und Vertreterinnen für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist die Stadt verpflichtet, fünf stimmberechtigte Mitglieder zur Mitgliederversammlung zu entsenden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl von ordentlichen Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern vor. Dabei ist rechtlich festgelegt, dass gemäß der Gemeindeordnung NRW die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beschäftigter der Gemeinde zu den zu benennenden Vertretern zählen muss.
Sollten sich die Fraktionen im Rat nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, erfolgt die Entscheidung über die eingereichten Vorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage dient der Festlegung der personellen Besetzung für die kommende Amtsperiode, wobei auf die Regelungen der vorangegangenen Legislaturperiode Bezug genommen wird, in der verschiedene Ratsmitglieder, eine sachkundige Bürgerin sowie die Bürgermeisterin und ein Beigeordneter als ordentliche Mitglieder sowie weitere Ratsmitglieder und ein Beigeordneter als Stellvertreter entsandt worden waren.
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- 05.11.2020 · Rat
- 15Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin für die Beschlussgremien der Stadt GevelsbergZur Vorlage · 2020/354 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/354 des Bürgermeisters befasst sich mit der Wahl von Vertretern für die Beschlussgremien der Stadt Gevelsberg. Grundlage für dieses Verfahren ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Sprockhövel und Gevelsberg zur Errichtung und zum Betrieb einer Förderschule für Lernbehinderte.
Gemäß der in § 5 dieser Vereinbarung festgelegten Regelungen ist die Stadt Gevelsberg dazu verpflichtet, die Stadt Sprockhövel über wesentliche schulorganisatorische Regelungen, den Schulbau sowie Maßnahmen zum Schulunterhalt, welche die Förderschule betreffen, rechtzeitig zu informieren. In besonders wichtigen Fällen sieht die Vereinbarung vor, dass Vertreter der Stadt Sprockhövel zu den Sitzungen der Beschlussgremien der Stadt Gevelsberg mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll im Rahmen der Sitzung am 5. November 2020 über die Besetzung dieser Vertretungsposten entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person als Vertreter sowie einer Person als Stellvertreterin vor. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 05.11.2020 · Rat
- 16Wahl von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt für die Friedhofsausschüsse der Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede sowie der Ev. Kirchengemeinde Bredenscheid-SprockhövelZur Vorlage · 2020/355 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/355 des Bürgermeisters befasst sich mit der Wahl von Vertretern der Stadt Sprockhövel für die Friedhofsausschüsse der Evangelischen Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Bredenscheid-Sprockhövel. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung der Interessenwahrnehmung der Stadt in diesen Gremien.
Nach den Erläuterungen in der Vorlage wurden in der Vergangenheit jeweils zwei Vertreter aus der Mitte des Rates in die entsprechenden Friedhofsausschüsse entsandt. Zudem bestand eine Regelung, die es den Vertretern des Rates für den Friedhofsausschuss der Evangelischen Kirchengemeinde Bredenscheid-Sprockhövel ermöglichte, informativ an den Sitzungen des Friedhofsausschusses der Evangelischen Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede teilzunehmen. Diese Regelung galt in umgekehrter Weise auch für die Vertreter der anderen Kirchengemeinde.
Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor, die Vertreter für die genannten Ausschüsse zu bestimmen. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 05.11.2020 · Rat
- 17Wahl eines Delegierten für den Ruhrverband hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 21.10.2020Zur Vorlage · 2020/405 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/405 befasst sich mit der Wahl eines Delegierten für den Ruhrverband. Der entsprechende Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 21. Oktober 2020 gestellt.
Gegenstand der Beratung im Rat ist die Besetzung dieser Vertretung. Die Vorlage wurde im Rahmen der 17. Sitzung am 5. November 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten sind.
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- 05.11.2020 · Rat
- 18Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/318 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/318 dient als Grundlage für die kommende Sitzung des Rates am 5. November 2020. Gegenstand des Tagesordnungspunktes 18 ist die Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält den Beschlussvorschlag, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzustellen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt vorgesehen.
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- 05.11.2020 · Rat
- 19Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/319 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/319 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Grundlage für die Behandlung von Anfragen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung von Ratsmitgliedern an den Bürgermeister gerichtet werden können.
Nach den geltenden Regelungen sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerin schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können in den Sitzungen mündliche Anfragen gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen, jedoch in den Aufgabenbereich der Stadt fallen und kurz gefasst sind. Für diese mündlichen Anfragen ist jeweils eine Zusatzfrage zulässig.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen für eine mögliche Zurückweisung von Anfragen auf. Eine Zurückweisung kann erfolgen, wenn die formalen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht eingehalten werden, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 20Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/320 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/320 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Vorbereitung der Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel für die Sitzung am 5. November 2020. Die Vorlage bezieht sich auf die Regelungen der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel gemäß § 20.
Nach dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Platzierung innerhalb der Tagesordnung bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 05.11.2020 · Rat