Wahl der Vertreter*innen für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/341 befasst sich mit der Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Träger der Sparkassen verpflichtet, zwei Mitglieder des Verwaltungsrats in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Satzung sieht vor, dass unter diesen Vertretern mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter sein muss. Sollte kein Hauptverwaltungsbeamter dem Verwaltungsrat angehören, kann alternativ der Beanstandungsbeamte entsandt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Vertreter sieht die Vorlage die Wahl von Ersatzvertretern für den Fall einer Verhinderung der gewählten Mitglieder vor. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung obliegt dem Träger unter Anwendung der Grundsätze der Verhältniswahl, wie es die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorsieht. Die Vorlage dient als Grundlage für die Durchführung dieser Wahl im Rahmen der Ratssitzung.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt