Anfragen im öffentlichen Teil
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/319 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Grundlage für die Behandlung von Anfragen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung von Ratsmitgliedern an den Bürgermeister gerichtet werden können.
Nach den geltenden Regelungen sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerin schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können in den Sitzungen mündliche Anfragen gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen, jedoch in den Aufgabenbereich der Stadt fallen und kurz gefasst sind. Für diese mündlichen Anfragen ist jeweils eine Zusatzfrage zulässig.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen für eine mögliche Zurückweisung von Anfragen auf. Eine Zurückweisung kann erfolgen, wenn die formalen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht eingehalten werden, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt