Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel hier: Wahl der Stellvertretungen des vorsitzenden Mitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/338 des Bürgermeisters befasst sich mit der Wahl der Stellvertretungen für das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel. Gemäß § 11 Absatz 2 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Vertretung des Trägers dazu verpflichtet, aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine erste und eine zweite Stellvertreterin bzw. einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds zu wählen.
Die Wahl der Stellvertretungen erfolgt für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Rates der Stadt Sprockhövel. Als wählbar für diese Positionen sind ausschließlich sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger. Diese Einschränkung begründet sich damit, dass im Falle einer Wahl von Mitarbeitervertretern die Stellvertretung im Vertretungsfall auch die Befugnisse der Dienstvorgesetzten gegenüber den ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitgliedern wahrnehmen müsste.
Das vorgeschlagene Wahlverfahren orientiert sich an den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wie sie bereits bei der Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates angewandt werden. In diesem Rahmen ist es möglich, dass die gewählten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter derselben Partei angehören wie das vorsitzende Mitglied. Die Wahl der Stellvertretungen findet im Anschluss an die Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte statt.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt