Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/306 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Verpflichtung und Einführung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Vorlage ist das formale Verfahren nach der Wahl der Stellvertretungen gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach erfolgter Wahl sieht die Vorlage vor, dass die Bürgermeisterin die Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten hat. Da der Gesetzgeber hierzu keine detaillierten Regelungen getroffen hat, wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem die Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihr Einverständnis zu einer spezifischen Erklärung der Bürgermeisterin bekunden.
Diese Erklärung umfasst die Zusage, die Aufgaben pflichtbewusst wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der formal korrekten Amtsübergabe und der rechtlichen Verpflichtung der gewählten Stellvertretungen.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt