Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. November 2020 wurde die Vorlage 2020/304 zur Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT federführend bearbeitet wird, dient als Grundlage für die anstehende Wahl ehrenamtlicher Stellvertreter aus der Mitte des Rates für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, Stellvertreter zu wählen, welche die Bürgermeisterin bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben vertreten. Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass mindestens zwei Stellvertreter zu wählen sind, schreibt jedoch keine feste Obergrenze vor. Die Entscheidung über die genaue Anzahl der Personen liegt somit im Ermessen des Rates. Die Vorlage dient dazu, diese Anzahl vor der eigentlichen Wahl festzulegen. Über den endgültigen Beschluss entscheidet der Rat nach dem Beratungsverlauf. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt