Bestellung von Schriftführern / Schriftführerinnen des Rates der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 5. November 2020 stand die Bestellung von Schriftführerinnen für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/401, die aus dem Sachgebiet Digitalisierung/IT stammt, diente dazu, die gesetzliche Anforderung gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. Diese Regelung schreibt vor, dass über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden muss.
Der Beschlussvorschlag sah vor, drei Personen zu Schriftführerinnen für die Protokollierung der Ratsbeschlüsse zu bestellen. Die Umsetzung dieser Bestellung ist eine formale Voraussetzung, um in die weiteren Tagesordnungspunkte der Sitzung eintreten zu können. Aus der Vorlage geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt